Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 30 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz
1 Ausgangslage
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) führte bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen
Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur geplanten Änderung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG1) ein Vernehmlassungsverfahren nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (VlG2) durch. Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom 10. Januar bis zum 18. April 2024.
Mittels einer Teilrevision des Geoinformationsgesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Leitungskataster Schweiz (LKCH) geschaffen werden. Kern der Vorlage sind die Regelungen zum LKCH in einem neuen Abschnitt 4a des Geoinformationsgesetzes. Mit der Einführung des LKCH soll zudem für Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber eine Pflicht zur räumlichen digitalen Dokumentation des Leitungsnetzes eingeführt werden. Auf
Gesetzesstufe sollen insbesondere Zweck und Inhalt des LKCH, die Zuständigkeiten
(namentlich die Rollen von Bund und Kantonen), die Pflicht zur Datenlieferung sowie die Sicherheit geregelt werden. Dazu kommen weitere Anpassungen im Gesetz, beispielsweise neue Legaldefinitionen sowie Regelungen zur Finanzierung und zur Evaluation. Die
Detailregelungen zum LKCH werden – wie schon beim Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen – durch den Bundesrat in einer Verordnung zu regeln sein.
Die Details der Vorlage werden im öffentlich zugänglichen erläuternden Bericht zur
Vernehmlassung detailliert ausgeführt.3
2 Liste der Vernehmlassungsteilnehmer
Ein Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten findet sich im Anhang.
3 Einleitende Bemerkungen
Den Vernehmlassungsteilnehmenden wurde zusammen mit den Verordnungsentwürfen und dem Erläuterungsbericht auch ein Fragebogen abgegeben. Darin wurden die Teilnehmenden aufgefordert anzugeben, ob sie die Stossrichtungen und Zielsetzungen der
Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich befürworten, mit Vorbehalt befürworten oder
ablehnen. Die entsprechende Rückmeldung der Teilnehmenden wurde in diesem
Ergebnisbericht unverändert übernommen, unabhängig davon welche zusätzlichen
Rückmeldungen zu den einzelnen Verordnungsbestimmungen eingereicht wurden. Bei Teilnehmern, die die Stossrichtung und Zielsetzung der Vernehmlassungsvorlage generell oder mit Vorbehalt befürworten, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens. Für detaillierte Begründungen wird auf die öffentlich
zugänglichen Originalstellungnahmen verwiesen.4
Die Vernehmlassungsteilnehmenden werden in der Regel mit Abkürzungen zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen bzw. mehrdeutige Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen (vgl. Anhang). Für den
Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in drei Kategorien (Kantone, Parteien, sowie Verbände, Organisationen und weitere interessierte Kreise) eingeteilt. Die Reihenfolge innerhalb einer Kategorie ist grundsätzlich alphabetisch und drückt keine inhaltliche Wertung aus.
1 SR 510.62
2 SR 172.061 2023-85-cons_1-doc_7-de-pdf-a.pdf 2023-85-cons_1-doc_8-de-pdf-a.pdf