Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 28 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht

WBV

6 Auswirkungen

Für den Bund ergeben sich mit dieser Vorlage nicht grundsätzlich neue Aufgaben. Mit der vom Gesetzgeber gewünschten Ausweitung der Abgeltungstatbestände sollen ein wirksamerer Mitteleinsatz erreicht und Fehlanreize beseitigt werden. Die Vorlage ist für den Bund mittelfristig kostenneutral sein.

Die Kantone haben mit geringen Mehrkosten im Vollzug zu rechnen. Durch die Ausdehnung der Abgeltungen durch den Bund auf alle Schutzmassnahmen ergeben sich für die Kantone geringere Kostenanteile bei diesen Massnahmen.

Die Gesetzesanpassungen und die Verordnungsrevision sind als Ganzes zu verstehen. Folglich wurden die Auswirkungen auch für die gesamte Rechtsanpassung abgeschätzt. Mit dem vorliegenden Erlass werden die Regelungen im Wasserbau-, Wald- und Gewässerschutzgesetz umgesetzt. Es ergeben sich auf Verordnungsstufe keine neuen oder zusätzlichen Auswirkungen. Die nachfolgenden Ausführungen fassen die Erkenntnisse aus der Botschaft zum Wasserbaugesetz zusammen.

Der Bund und die Kantone investieren jährlich rund 590 Millionen Franken in den Schutz vor Naturgefahren (Basis Jahr 2020). Davon werden 180 Millionen für den Schutzwald aufgewendet. Die übrigen Mittel werden für Schutzbauten eingesetzt, wovon rund 320 Millionen auf den Hochwasserschutz (HWS) und 90 Millionen auf den Schutz vor Rutschungen, Steinschlag und Lawinen (RSL) entfallen. Die Kantone kommen für 355 Millionen Franken auf, der Bund leistet Abgeltungen an die Kantone im Umfang von 235 Millionen Franken pro Jahr.

Die Gesetzesvorlage zielt darauf ab, dass der erwarteten Risikozunahme mit einer optimalen Massnahmenkombination begegnet wird. Das heisst, dass vermehrt kostengünstige Massnahmen wie raumplanerische und organisatorische Massnahmen eingesetzt und Schutzbauten regelmässig unterhalten (statt neu gebaut) werden sollen. Mit den Rechtsanpassungen beseitigt der Bund Fehlanreize, indem er alle Massnahmen gleichwertig subventioniert.

Die einmaligen Mehrkosten durch die Gesetzesanpassungen werden für den Vollzug von Bund und Kantonen auf 6 Millionen Franken über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren geschätzt. Sie ergeben sich vor allem aus der Erarbeitung zusätzlicher Grundlagen beim Bund (1 Mio.) sowie aus den Anpassungen im Vollzug bei den Kantonen (Personalkosten 5 Mio.). Die wiederkehrenden Aufwendungen, beispielsweise für die Nachführung von Risikoübersichten und für den Vollzug, belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Franken jährlich (Grundlagenaktualisierungen Bund 0,1 Mio., Personalkosten der Kantone 2,7 Mio.).

6.1 Auswirkungen auf den Bund

Für den Bund fällt die Finanzierung im Naturgefahrenbereich kostenneutral aus. Die heutigen jährlichen Abgeltungen im Naturgefahrenbereich von rund 235 Millionen Franken (130 Mio. HWS, 35 Mio. RSL, 70 Mio. Schutzwald) sollen dank der verstärkten Risikobegrenzung mittelfristig erhalten bleiben. Innerhalb des Kredites wird es allerdings Verschiebungen geben: Der Bund subventioniert neu den regelmässigen Unterhalt im Umfang von gut 20 Millionen Franken. Es wird geschätzt, dass durch den regelmässigen Unterhalt der Schutzbauten rund 15 Millionen Franken eingespart werden können, da die Bauwerke länger funktionstüchtig bleiben. Weiter wird davon ausgegangen, dass dank der Risikobegrenzung, insbesondere durch die raumplanerischen Massnahmen der Risikoanstieg wesentlich gebremst und so weniger Schutzbauten notwendig werden.

Neu kann sich der Bund dank Finanzhilfen für die Weiterbildung, Forschung und Information mit einer Teilfinanzierung an nationalen Zusammenarbeitsprojekten im Hochwasserschutz beteiligen. Dies entlastet ihn davon, die ganze Finanzierung zu übernehmen. Da jedoch ein erheblicher Bedarf an Weiterbildung besteht, wird mit zusätzlichen Mitteln im Umfang von insgesamt 50 000 Franken pro Jahr gerechnet. Diese geringen Mehrkosten werden haushaltsneutral aus den bestehenden Hochwasserschutzmitteln finanziert.