Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 28 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht
WBV
3 Verhältnis zum internationalen Recht
Die vorliegende Rechtsanpassung ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar und stimmt mit der Stossrichtung der Entwicklungen im Umgang mit Naturgefahren auf internationaler Ebene überein.
In der Europäischen Union (EU) trat am 26. November 2007 die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken8 (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) in Kraft. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Der schweizerische Ansatz des IRM hatte dabei Vorbildcharakter.
8 Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, ABl. L 288 vom 6.11.2007, S. 27.