Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 28 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht

WBV

1 Einleitung

Ein Blick auf die heutige Risikolandschaft und die möglichen weiteren Entwicklungen zeigt, dass der Handlungsbedarf im Umgang mit Naturgefahren gross ist: Heute leben beispielsweise rund 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung in Gebieten, die aufgrund ihrer Nähe zu Flüssen und Seen überschwemmungsgefährdet sind. In diesen Gebieten befinden sich auch rund 30 Prozent der Arbeitsplätze und ein Viertel der Sachwerte (840 Milliarden Franken) der Schweiz. Durch Oberflächenabfluss sind sogar rund zwei Drittel aller Gebäude potenziell betroffen. Es wird geschätzt, dass das Hochwasserrisiko – also die Überlagerung von Gefahren und Nutzungen – erheblich ansteigen wird: Die Szenarien einer nachhaltigen Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung gehen von einer zunehmenden Wertekonzentration in einigen Alpentälern, im städtischen Umfeld und in den grossen Flusstälern aus.1 Die immer dichtere Besiedlung und intensivere Nutzung des Raumes sowie steigende Ansprüche an die Mobilität, Kommunikation und an die Verfügbarkeit von Leistungen machen die Gesellschaft verwundbarer. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass das Gefahrenpotenzial durch den Klimawandel ansteigen wird. Gemäss dem Bericht «Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gewässer»2 wird eine Zunahme der Wetterextreme und der damit verbundenen Schadensereignisse erwartet: Starkniederschläge werden häufiger und intensiver. Heftigere Niederschläge lösen ihrerseits mehr Überschwemmungen und Rutschungen aus.3

Das Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21. Juni 19914 (im Folgenden Wasserbaugesetz genannt) schuf damals die Grundlage für einen zeitgemässen Hochwasserschutz in der Schweiz und gab insbesondere den ökologischen Aspekten des Wasserbaus sowie raumplanerischen Massnahmen mehr Gewicht. Man war sich bewusst, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Unter dem Eindruck von Schadensereignissen hat sich die Praxis im Umgang mit Naturgefahren in Richtung des integralen Risikomanagements (IRM) weiterentwickelt. Darunter ist ein systematisches Vorgehen zu verstehen, bei dem Gefahren und Risiken analysiert und bewertet werden; darauf basierend werden optimale Kombinationen von Massnahmen umgesetzt. Integral ist das Risikomanagement, wenn alle Naturgefahren und alle Arten von Massnahmen betrachtet werden, wenn sich alle Verantwortlichen (Behörden, Versicherungen und Betroffene) an der Planung und Umsetzung beteiligen, und wenn ökologische, wirtschaftliche sowie soziale Nachhaltigkeit angestrebt wird. Das Konzept des IRM findet in der Praxis breite Anwendung.

Der Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» in Erfüllung des Postulats 12.4271 Darbellay5 hat den aktuellen Stand der Umsetzung des IRM bei Naturgefahren eingehend überprüft und aktuelle und zukünftige Handlungsfelder identifiziert. Er verweist u.a. auf die unvollständigen rechtlichen Grundlagen, die für eine Umsetzung des IRM zu ergänzen sind. Der Bundesrat nahm am 16. Juni 2017 ein Aussprachepapier zur Gesetzesanpassung im Naturgefahrenbereich zustimmend zur Kenntnis und beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Die Rechtsanpassung erfolgte als Teilrevision des Wasserbaugesetzes. In der Vorlage enthalten waren auch Änderungen in der Anschlussgesetzgebung, wie des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) und des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) sowie formale Anpassungen in weiteren Gesetzen.

Der Bundesrat hat am 10. März 2023 die Botschaft zum Gesetz über den Wasserbau6 inklusive Änderungen in den Anschlussgesetzen verabschiedet. Das Parlament hat die Vorlage am 15. März 2024 verabschiedet.

Die Gesetzesanpassungen werden in der Verordnungsrevision präzisiert. Dies erfolgt in der vorliegenden Totalrevision der Wasserbauverordnung (WBV; SR 721.100.1). Die Ausführungsvorschriften der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) werden entsprechend der Wasserbauverordnung angepasst, um den harmonisierten Vollzug bei den gravitativen Naturgefahren weiterhin sicher zu stellen. Punktuell ebenfalls angepasst wird die Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201).

1 Perlik, Manfred / Wissen, Ulrike / Schuler, Martin / Hofschreuder, Jolanda / Jarne, Alain / Keiner, Marco / Cavens, Duncan /

Schmid Willy A. (2008): Szenarien für die nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung in der Schweiz (2005–2030). Nationales Forschungsprogramm NFP 54 «Nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung», Zürich.

2 BAFU (Hrsg.) 2021: Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gewässer. Hydrologie, Gewässerökologie und

Wasserwirt-schaft. Bern; abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Wasser > Publikation und Studien > Suchfenster: Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gewässer.

3 National Centre for Climate Services (NCCS) (Hrsg.) (2018): CH2018 – Klimaszenarien für die Schweiz, Zürich.

4 SR 721.100

5 Abrufbar unter: www.parlament.ch > 12.4271> Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

6 Botschaft vom 10. März 2023 betreffend Teilrevision des Wasserbaugesetzes.