Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 28 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht
WBV
Die anfänglichen Mehrkosten können im Bundeshaushalt durch eine vorübergehende Priorisierung aufgefangen werden. Insgesamt ist die Vorlage im Naturgefahrenbereich für den Bund kostenneutral und ermöglicht es gar, den mittelfristigen Risikoanstieg mit den vorhandenen Mitteln aufzufangen.
Die Abschätzungen, dass mit den bestehenden Mitteln die Risiken begrenzt werden können, gelten jedoch nur mittelfristig. Langfristig werden als Folge der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels voraussichtlich zusätzliche Mittel erforderlich sein.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Investitionen des Bundes in den Hochwasserschutz von 2020 bis 2040 insgesamt ansteigen. Das ist allerdings grossen Einzelprojekten wie der Rhonekorrektion20, dem Hochwasserschutzprojekt am Alpenrhein21 oder dem Entlastungsstollen an der Sihl bei Zürich geschuldet und somit nicht auf die vorliegende Gesetzesanpassung zurückzuführen.
6.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Kantone haben mit geringen finanziellen und personellen Mehrkosten im Vollzug zu rechnen, die der Bund teilweise durch Subventionen mitträgt.
Die Nettokosten der Kantone für die zu ergänzenden Grundlagen betragen rund 0,3 Millionen Franken jährlich. Bei den Schutzmassnahmen werden die Kantone durch die Abgeltungen des Bundes an den regelmässigen Unterhalt um rund 20 Millionen Franken entlastet. Zudem ergeben sich durch die Verlängerung des Lebenszyklus der Schutzbauten beim kantonalen Kostenanteil Einsparungen von rund 25 Millionen Franken. Vor allem aber profitieren auch die Kantone mittel bis längerfristig von den kostengünstigen risikobegrenzenden Massnahmen, die weniger zusätzliche teure Schutzbauten erfordern.
Durch die Umstellung beim kantonalen Vollzug sowie für die Erarbeitung von ergänzenden Unterlagen
– beispielsweise Gesamtplanungen – entsteht für die Kantone ein personeller Mehraufwand: Aufgrund der Angaben mehrerer Kantone wird mit einmaligen Personalkosten von 5 Millionen Franken innerhalb von fünf Jahren gerechnet. Der jährlich wieder-kehrende Personalaufwand wird für alle Kantone zusammen auf 2,7 Millionen Franken geschätzt.
Die Vorlage bringt für die Kantone insgesamt eine leichte finanzielle Entlastung. Zudem profitieren auch sie von den kostengünstigeren Massnahmen, welche die Aufwendungen für kostenintensive Schutzbauten reduzieren. Diese Einsparungen werden jedoch nicht von Dauer sein, da das Risiko insbesondere aufgrund des Klimawandels stetig zunimmt.
Die kantonalen Gesetzesgrundlagen müssen gegebenenfalls angepasst werden.
6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die wesentlichen Neuerungen des vorliegenden Entwurfs wurden einer volkswirtschaftlichen Beurteilung22 unterzogen. Die Analyse zeigt, dass das Hochwasserrisiko durch die fortschreitende Siedlungsentwicklung und den Klimawandel künftig stark ansteigt. Mit den bisherigen Anstrengungen zur Realisierung von Schutzbauten kann das Ziel, die wesentlichen Schutzdefizite zu beheben, nicht erreicht werden, da laufend neue Risiken entstehen. Je nach Klimaszenario, wird sich diese Entwicklung in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weiter verstärken. Es wird deutlich, dass die Auswirkungen v. a. in Bereichen mit zwar seltenen, aber umso schadenintensiveren Hochwasserereignissen sehr gravierend sind. Diese Bereiche liegen jedoch ausserhalb der Wirkung von Schutzbauten, da deren Wirkungsgrad begrenzt ist. Es braucht folglich – neben den Schutzbauten – andere Massnahmen um auch in diesen Bereichen das Risiko zu reduzieren. Der Einsatz unterschiedlicher Massnahmen wird, sofern diese optimal miteinander kombiniert werden, eine deutlich grössere Risikoreduktion bewirken.
20 Botschaft vom 14. Dezember 2018 betreffend den Gesamtkredit für die Realisierung der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion (R3).
21 Botschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (in Vorbereitung).
22 Ecoplan (2019): Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU). Rechtsanpassung im Bereich Naturgefahren. Wirkungsanalyse, Bern.