Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten

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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

2 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (Travail.Suisse, SGB) fordern die Einführung einer 13. Rente auf die Hinterlassenenrente und den Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration. Travail.Suisse fordert die Einführung einer 13. IV-Rente.

Travail.Suisse ist der Meinung, dass die Armutsquote bei den IV-Rentnerinnen und -Rentnern deutlich höher ist als bei den Altersrentnerinnen und -rentnern und dass die Leistungen der AHV und der IV analog auszugestalten sind. Travail.Suisse fordert deshalb die Einführung einer 13. IV-Rente und bedauert weiter, dass nicht auch eine 13. Rente auf den Rentenzuschlägen gewährt wird, die die Frauen der Übergangsgeneration der AHV21 erhalten.

Der SGB fordert den Bundesrat dazu auf, die Rentenzuschläge für die Frauen der Übergangsgeneration bei der Berechnung der 13. AHV-Rente zu berücksichtigen.

Weitere Organisationen

5 Interessenverbände für Menschen mit Behinderungen (Agile, EKF, Inclusion Handicap, Procap, Pro Infirmis) fordern die Einführung einer 13. IV-Rente. Die EKF spricht sich zudem dafür aus, dass die 13. Monatsrente auch für die Hinterlassenenrenten und auf dem Rentenzuschlag eingeführt wird.

Agile, Inclusion Handicap, Procap, Pro Infirmis fordern die Einführung einer 13. IV-Rente ohne Reduktion der EL oder Verlust des Anspruchs auf EL, einschliesslich Finanzierung im Gleichschritt mit der Umsetzung der 13. Altersrente erfolgen soll. Aufgrund des erhöhten Armutsrisikos von IV-Rentnerinnen und -Rentnern sowie des Prinzips der Einheit bei der ersten Säule der Existenzsicherung liege der Bedarf für eine 13. IV-Rente auf der Hand.

Die EKF fordert die Einführung einer 13. Rente für die IV-Rente, die Hinterlassenenrente und den Rentenzuschlag.

Weitere Interessierte

11 weitere spontane Teilnehmende (SPV, AvenirSocial, femmes protestantes, Fragile,

SBV, SGB, inclusione andicap ticino, insieme, MS, Schweizerischer Blindenbund,

SZBLIND) verlangen die Einführung einer 13. IV-Rente ohne Reduktion der EL oder Verlust des Anspruchs auf EL, einschliesslich Finanzierung im Gleichschritt mit der Umsetzung der

13. Altersrente. 2 spontane Teilnehmende (AvenirSocial, femmes protestantes) fordern zusätzlich die Einführung einer 13. Rente auch für die Hinterlassenenrente und den Rentenzuschlag.

4.2. Finanzierungsvorlage

4.2.1. Allgemeine Würdigung Kantone

9 Kantone (FR, GE, GL, JU, LU, NW, SH, SO, VD) anerkennen explizit den zusätzlichen Finanzierungsbedarf für die 13. Altersrente, während 2 Kantone (OW und ZG) Einsparungen bei den Ausgaben des Bundes fordern. 3 Kantone (GR, TG, VD) lehnen alle Varianten der Vorlage ab. TG und OW lehnen die Finanzierungsvorlage ab.

Unter Verweis auf die Prognose zur AHV-Finanzierung und die üblicherweise notwendige Zeit für eine erfolgreiche Reform lehnt VD die Vorschläge zur Mobilisierung der AHV-Reserven ab. Obwohl die rasche Einführung einer neuen Finanzierung notwendig sei, spricht sich VD für keine der vorgeschlagenen Varianten aus. GE ist der Meinung, dass dauerhafte und faire Finanzierungslösungen gefunden werden müssen, um die Auszahlung der 13. Renten