Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten

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die Individualbesteuerung und Massnahmen für flexible Arbeitsformen sollen die Erwerbstätigkeit in der Bevölkerung erhöhen. Sie fordert die Trennung der AHV-Finanzierung vom allgemeinen Bundeshaushalt und die Prüfung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene als neue Einnahmequelle.

Für die EVP sind die vorgelegten Varianten unbefriedigend. Sie bedeuteten, dass jüngere Generationen, und insbesondere Familien, noch weiter belastet würden. Sie fordert deshalb, dass der Bund jetzt schon weitere, solidarische Finanzierungsoptionen prüft, wie einen Ausbau des Anteils des Bundes zur Finanzierung der 13. AHV-Rente anstelle einer Reduktion.

Die SVP lehnt die Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer in einer separaten Vorlage ab und fordert eine nachhaltige Sanierung der AHV inklusive 13. Altersrente im Zuge einer umfassenden Reform, welche die Finanzierung der AHV bis mindestens 2040 sichert.

Für die GRÜNEN sind die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die geplante Senkung des Bundesbeitrages nicht mit dem von der Stimmbevölkerung zum Ausdruck gebrachten Wunsch nach einer sozialeren und gerechteren Ausgestaltung der Altersvorsorge vereinbar.

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SSV ist der Meinung, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer dazu führen wird, dass das Leben besonders in Städten noch teurer wird. Preissteigerungen bei Gütern des allgemeinen Lebensbedarfs seien für armutsbetroffene Menschen besonders gravierend. Aber die Finanzierung nur über Lohnprozente führe zu einer Verteuerung von Erwerbsarbeit und könne negative Effekte auf den Arbeitsmarkt haben. Da die konkreten Auswirkungen der beiden Varianten auf die Sozialpolitik der Städte schwer zu prognostizieren seien, verzichtet der Städteverband darauf, sich für eine Variante auszusprechen. Den Städten sei wichtig, dass rasch eine mehrheitsfähige Lösung für die Finanzierung gefunden wird.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

5 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, Travail.Suisse, SAV, SBV, SGB) befürworten, dass die Umsetzung der 13. AHV-Rente und die entsprechende Finanzierung gleichzeitig erfolgen. 2 weitere Verbände (SGV, KFMV) fordern, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente umfassend im Rahmen der nächsten AHV-Reform angegangen wird. SAV und SBV fordern, dass die Finanzierung befristet wird. 4 Verbände (economiesuisse, SAV, SGV, KFMV) lehnen die vorgeschlagenen Finanzierungs- massnahmen ab.

Travail.Suisse erachtet es als unabdingbar, dass ab 2026 eine rasche Zusatzfinanzierung für die Ausgaben, die durch die 13. AHV-Rente entstehen, zur Verfügung gestellt wird und dass der AHV-Fonds über die gesetzlich vorgesehenen Reserven verfügt. Travail.Suisse betont, dass ein Verzicht auf eine sofortige Finanzierung verantwortungslos wäre und die AHV finanziell in Schieflage bringen würde.

Der SGB spricht sich dafür aus, die Finanzierung der 13. AHV-Rente gleichzeitig mit der Umsetzung zu regeln. Das Abstimmungsresultat verpflichte die Politik, die Initiative rasch umzusetzen und sie nicht mit weiteren, zukünftigen AHV-Reformen zu vermischen.

Aus Sicht von economiesuisse ist eine systematische Finanzierung über Steuern und Lohnabzüge zu vermeiden. Gefordert seien strukturelle Massnahmen zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV, wie eine Erhöhung des Referenzalters. Economiesuisse ist der Auffassung, dass jegliche neuen Ausgaben nur dann erfolgen sollen, wenn die Finanzierung geregelt ist, und befürwortet die Verknüpfung von Umsetzung und Finanzierung