Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten
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AR spricht sich grundsätzlich für eine vollumfängliche Finanzierung über die Mehrwertsteuer aus.
In Bezug auf die Finanzierung des Anteils der AHV lehnt GR die vorgeschlagenen Varianten 1 und 2 ab und spricht sich für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus, weil damit die finanzielle Zusatzbelastung durch alle Konsumentinnen und Konsumenten, also auch die Leistungsbeziehenden der AHV, mitgetragen werde.
TG fordert eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, um keine weitere Umverteilung vom kleiner werdenden Anteil der arbeitenden Bevölkerung an den steigenden Anteil der pensionierten Bevölkerung herbeizuführen und auch den Rentnerinnen und Rentnern einen Teil der Kosten der Umsetzung der 13. AHV-Rente aufzuerlegen.
ZH lehnt eine Erhöhung der Beitragssätze ab und erachtet eine breiter abgestützte Finanzierungslösung als angezeigt.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Für Die Mitte steht für eine kurzfristige Lösung in erster Linie eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer im Vordergrund, weil damit neben der erwerbstätigen Bevölkerung auch die Rentnerinnen und Rentner zur Finanzierung ihrer 13. AHV-Rente miteinbezogen würden. Sie erachtet eine solche Erhöhung darum als rasche und verantwortungsvolle Finanzierungsmöglichkeit, welche auch die Generationengerechtigkeit berücksichtige.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
3 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SAV, SGV) unterstützen die alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer.
economiesuisse, SAV und SGV fordern eine ausschliessliche Finanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer, damit die zusätzliche Finanzierungslast breit über die Bevölkerung verteilt wird und Wirtschaft und Mittelstand weniger belastet werden. Nach Ansicht von economiesuisse und des SAV ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer ausserdem bis zur nächsten Reform der AHV zu befristen.
Weitere Organisationen
Für 2 weitere Organisationen (EKF, FER) käme die Erhöhung der Mehrwertsteuer infrage, 2 andere (SSR, VASOS) sind dagegen.
Die EKF unterstützt die Variante 1A und hält eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente als denkbar, obwohl das Ergebnis etwas weniger sozial ausfallen würde und dazu eine Verfassungsänderung notwendig wäre, was den Prozess unnötig verkompliziere. Die FER wäre mit einer bis zur nächsten AHV-Reform befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer allenfalls einverstanden.
SSR und VASOS sind der Auffassung, dass die Rentnerinnen und Rentner nicht zusätzlich durch höhere Mehrwertsteuersätze belastet werden sollten. Damit würden zudem die im Ausland lebenden AHV-Rentenbeziehenden bevorzugt, die nicht der schweizerischen Mehrwertsteuer unterworfen sind. Eine Anhebung der Mehrwertsteuer würde ausserdem eine Volksabstimmung mit ungewissem Ausgang bedingen und unnötige Verzögerungen der Auszahlung der 13. AHV-Rente zur Folge haben und damit den Auftrag der Initiative missachten.