Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten
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Mit der vorgeschlagenen jährlichen Auszahlung müssten die Durchführungsstellen eine jährliche Abrechnung aller ausbezahlten Monatsrenten, unter Berücksichtigung der im Laufe des Kalenderjahres eingetretenen Mutationen, erstellen. Aufgrund des administrativen Zusatzaufwands, den dies für die Durchführungsstellen verursacht, erwähnen 14 Kantone (AI, BL, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, VS, ZG) und die KKAK/VVAK einfachere und kostengünstigere Lösungen wie die monatliche Auszahlung oder eine Verdoppelung der Dezemberrente gemäss Liechtenstein-Modell.
FR spricht sich für eine monatliche Auszahlung aus, weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden. Die Rechnungen seien ja nicht alle erst Ende Jahr zur Zahlung fällig. Für SG ist die Frage, ob eine jährliche Auszahlung tatsächlich dem Willen der Initiantinnen und Initianten sowie des Stimmvolkes entspricht, rein hypothetisch. Der Kanton spricht sich für eine monatliche Auszahlung aus, die für Personen mit einem knappen Haushaltsbudget sinnvoller wäre und eine ständige Verbesserung der Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner erlauben würde. SZ bevorzugt eine monatliche Auszahlung, damit die Rentnerinnen und Rentner schneller, gezielter und transparenter zum Rentenzuschlag kommen.
TI und die KKAK/VVAK sind der Meinung, dass keine Auszahlung à la carte möglich sein darf, das heisst, die Wahl zwischen jährlicher oder monatlicher Auszahlung.
AI und NE sprechen sich explizit für die Verdoppelung der Dezemberrente aus.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates plädiert die SP60+ dafür, dass Rentnerinnen und Rentner, die eine sehr tiefe Rente beziehen und sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, anstelle der Einmalzahlung im Dezember einen Zuschlag von 8,33 Prozent auf die monatliche Rente erhalten, um ihre laufenden Ausgaben zu entlasten.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Für den SGV ist eine monatliche Auszahlung administrativ einfacher umzusetzen und hilft, die Verwaltungskosten tief zu halten. Er ist überzeugt, dass Rentnerinnen und Rentnern, die in angespannten finanziellen Verhältnissen leben, besser gedient sein dürfte, wenn ihnen monatlich eine um 8,33 Prozent höhere Rente ausbezahlt wird als mit einer Doppelrente im Dezember, zumal die Begleichung der meisten Rechnungen nicht bis Ende Jahr aufgeschoben werden könne. Die monatliche Aufbesserung sei der fairere Ansatz, weil dann auch die Rentnerinnen und Rentner eine Rentenaufbesserung erhielten, die in den ersten elf Monaten des Jahres versterben.
Weitere Organisationen
3 Interessenverbände der Seniorinnen und Senioren (SVS, SSR, VASOS) fordern eine monatliche Auszahlung.
SVS, SSR und VASOS plädieren für eine Auszahlung der 13. Monatsrente mit einem Zuschlag von 8,33 Prozent auf die monatlichen Renten. Eine monatliche Auszahlung sei einfach, erübrige spätere Berechnungen und bedinge keine komplizierten Umstellungen in den IT-Systemen. Mit dieser Lösung würden gerade Rentnerinnen und Rentner mit tiefen AHV-Renten unterstützt und insbesondere jene, die knapp über der EL-Anspruchsgrenze liegen.
Weitere Interessierte
4 spontane Teilnehmende (SDV, Arbeitgeberverband Region Basel, HotellerieSuisse,
VZH) sprechen sich für eine monatliche Auszahlung aus.