Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten

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13. AHV-Rente entstehen. Dadurch werde die finanzielle Belastung ausgeglichener über alle Altersgruppen in der Gesellschaft verteilt.

Bezüglich Finanzierungsvarianten käme für die EVP nur die kombinierte Variante infrage, weil diese nicht einzig durch die aktuell erwerbstätige Bevölkerung und die Unternehmen getragen würde, sondern auch durch die breite Bevölkerung. Sie lehnt die Variante A ab, ohne sich für die Variante B auszusprechen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SBV befürwortet die Variante 2A. Für Travail.Suisse wäre diese Variante als zweite Option akzeptabel.

Der SBV spricht sich für die Variante 2A aus, weil damit sowohl die Rentnerinnen und Rentner als auch die Personen im erwerbsfähigen Alter und die Arbeitgeber einen Beitrag zur Finanzierung der 13. Altersrente leisten müssten. Der SBV fordert jedoch, dass die Erhöhung der Beitragssätze und der Mehrwertsteuer zeitlich befristet wird, um den nötigen Druck für die Stabilisierung der AHV aufrechtzuerhalten, zumal dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 unterbreitet werden muss.

Travail.Suisse begrüsst die Variante 2A weniger, weil die Erhöhung der Mehrwertsteuer Personen mit tieferen Einkommen stärker betrifft, indem sie die allgemeinen Lebenshaltungskosten verteuert. Zudem sei dafür eine obligatorische Volksabstimmung mit Ständemehr erforderlich. Die Arbeitnehmenden würde sie hingegen etwas weniger stark belasten. Travail.Suisse kommt zum Schluss, dass diese Variante tragbar wäre. Die Variante 2B wird abgelehnt.

Weitere Organisationen

3 weitere Organisationen (SVS, Pro Senectute, SBLV) sprechen sich für Variante 2A aus, teilweise mit zeitlicher Befristung (SBLV).

Der SVS unterstützt die Mischvariante, weil damit auch die Pensionierten etwas zur Finanzierung beitragen. Eine alleinige Finanzierung durch Lohnprozente würde zu einer einseitigen Belastung der aktiven erwerbstätigen Bevölkerung führen.

Im Hinblick auf die finanzielle Belastung der aktuellen AHV-Beitragszahlenden erachtet es Pro Senectute als ausgewogener, die 13. AHV-Rente sowohl über Lohnbeiträge als auch über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren, wobei der aktuelle Bundesbeitrag beizubehalten sei.

Der SBLV spricht sich für die Variante 2A aus, weil damit sowohl die Rentnerinnen und Rentner als auch die Personen im erwerbsfähigen Alter und die Arbeitgeber einen Beitrag zur Finanzierung der 13. Altersrente leisteten. Der SBLV fordert aber, dass die Erhöhung der Beitragssätze und der Mehrwertsteuer zeitlich befristet wird, um den nötigen Druck für die Stabilisierung der AHV aufrechtzuerhalten.

Weitere Interessierte

5 Verbände (SDV, GastroSuisse, Holzbau Schweiz, HotellerieSuisse, Prométerre)

sprechen sich für die Variante 2A aus, teilweise mit einer zeitlichen Befristung (Prométerre). 1 (suissetec) spricht sich für die Variante 2B aus.

4.2.5. Nur Erhöhung der Mehrwertsteuer Kantone

4 Kantone (AR, GR, TG, ZH) unterstützen die alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer.