Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten
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Die Senkung müsste aufgehoben werden, sobald das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds unter den Betrag einer Jahresausgabe sinkt.
Pro Senectute erachtet eine Senkung des Bundesbeitrags bis zum Inkrafttreten einer umfassenden AHV-Reform als nicht angemessen. Zurzeit sei eine Reform der AHV mit grossen Unsicherheiten verbunden. Weder sei deren Inhalt bekannt noch der mögliche Zeitpunkt des Inkrafttretens abschätzbar. Pro Senectute zeigt sich zudem sehr besorgt über eine mögliche Kompensation des reduzierten Bundesbeitrags über Mittel aus dem AHV-Ausgleichsfonds, denn das gefährde die Finanzierung der AHV-Renten für künftige Generationen von Rentnerinnen und Rentnern.
Der SBLV unterstützt die Senkung des Bundesbeitrags, weil mit dieser Massnahme das strukturelle Defizit des Bundes nicht weiter erhöht werde. Ein Verbleib des Bundesbeitrags bei 20,2 Prozent der Ausgaben der AHV würde die ohnehin prekäre finanzielle Lage des Bundes weiter verschärfen und könnte zu linearen Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben (wie Agrarkredit) führen, was der SBLV strikt ablehnt.
Weitere Interessierte
7 spontane Teilnehmende lehnen die Senkung des Bundesbeitrags ab (SDV, AvenirSocial,
CLCI, GastroSuisse, femmes protestantes, KMU-Forum, Swiss Retail Federation), 4 weitere unterstützen sie (FSE, Handelskammer, HotellerieSuisse, IG Detailhandel
Schweiz). 3 weitere finden die Senkung nachvollziehbar (Arbeitgeberverband Region Basel,
IHK, SwissHoldings).
4.2.3. Variante 1: Erhöhung der Beiträge Kantone
Kein Kanton spricht sich für die Variante 1 aus.
NW lehnt die Variante 1 entschieden ab. Eine Überwälzung der Kosten ausschliesslich auf die erwerbstätige Bevölkerung wäre einseitig, unsolidarisch und hätte für die Wirtschaft beachtliche Wettbewerbsnachteile zur Folge. ZH ist der Ansicht, dass steigende Lohnkosten in der Regel die Nachfrage der Wirtschaft nach Arbeitskräften dämpfen, und plädiert für eine breiter abgestützte Finanzierungslösung.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
SP, SP60+, Teile der Mitte und die GRÜNEN unterstützen die Variante 1A. 4 Parteien und Parteigruppierungen (GLP, FDP, SVP, Die Junge Mitte) lehnen diese Finanzierungsvariante ab.
Die SP spricht sich für die Variante 1 aus, die sie als sinnvoller, sozialer und effizienter umsetzbar erachtet. Sie wäre für die Wirtschaft gut verkraftbar. Zwischen 2018 und 2022 seien die mittleren Beiträge an die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge gesunken, 2023 der Solidaritätsbeitrag für die Arbeitslosenversicherung entfallen und die Steuerbelastung für Unternehmen in den letzten Jahren deutlich gesenkt worden. Damit wäre eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozent lediglich eine Rückkehr zum Courant normal.
Die SP60+ begrüsst die Variante 1A, weil sie eine gesetzlich rasch umsetzbare und kaufkraftschonende Lösung darstelle.
Die GRÜNEN sprechen sich für die Variante 1 aus. Eine Finanzierung über die Lohnbeiträge sei deutlich progressiver als eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer und entspreche dem Finanzierungsvorschlag der Initiantinnen und Initianten. Weil die Mehrwertsteuer in den letzten Jahren bereits mehrfach zugunsten der AHV erhöht wurde, dürfe bezweifelt werden, dass eine