Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten

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Bundeshaushaltes entstehen. Der Bundesanteil sei entsprechend zu senken. Bis zum Inkrafttreten der angekündigten AHV-Reform seien die erforderlichen Mittel aus dem AHV- Fonds zu decken.

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Für den SSV soll sich der Bund weiterhin zum gesetzlich festgelegten Anteil von 20,2 Prozent an der AHV beteiligen und damit auch einen Teil der 13. AHV-Rente finanzieren.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

4 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (Travail.Suisse, KFMV, SGB, SGV) lehnen die Senkung des Bundesbeitrags ab, economiesuisse und der SBV unterstützen sie und der SAV findet sie nachvollziehbar.

Aus Sicht von Travail.Suisse ist es falsch, den Bundesbeitrag zu senken und diesen solidarischen Mechanismus nicht zur Finanzierung der 13. AHV-Rente heranzuziehen.

Für den SGB ist es inakzeptabel, dass der Bund sich aus der Verantwortung ziehen will auf Kosten der Versicherten und der Arbeitgeber. Er ist deshalb dezidiert gegen die Senkung. Auch der KFMV lehnt sie ab.

Der SGV lehnt den Vorschlag ebenfalls entschieden ab. Ihm ist bewusst, dass der finanzielle Spielraum des Bundes aufgrund der schlechten Ausgabendisziplin des Parlaments enger geworden ist. Aber auch der finanzielle Spielraum der Betriebe, der Erwerbstätigen und der Konsumentinnen und Konsumenten sei kleiner geworden. Beim Schliessen der AHV-Finanzierungslücke sei zwingend eine Opfersymmetrie gefordert und dabei habe auch der Bund seinen Beitrag zu leisten. Der SGV verlangt daher, dass der Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben unverändert bei 20,2 Prozent verbleibt und dass die zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts im Umfang von rund einer Milliarde Franken über Einsparungen aufgefangen wird.

economiesuisse hingegen akzeptiert die Senkung des Bundesbeitrags auf 18,7 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV.

Für den SAV ist die vorgeschlagene Senkung in Anbetracht der finanziellen Lage, in der sich der Bund befindet, nachvollziehbar. Er erwartet jedoch, dass der Bund auch bei den übrigen Ausgabenbereichen wie auch bei den Eigenausgaben tiefgreifende Massnahmen trifft, um den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Der SBV unterstützt die Senkung des Bundesbeitrags. Würde der Bundesbeitrag bei 20,2 Prozent der Ausgaben der AHV bleiben, würde sich die ohnehin prekäre finanzielle Lage des Bundes weiter verschärfen, was zu linearen Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben (z. B. Agrarkredit) führen könnte, was der SBV strikt ablehnt.

Weitere Organisationen

6 weitere Organisationen (SVS, AVIVO, EKF, SSR, VASOS, Pro Senectute) lehnen eine Senkung des Bundesbeitrags explizit ab.

SVS, AVIVO, EKF, VASOS und SSR lehnen die Senkung des Bundesbeitrags von 20,2 auf 18,7 Prozent ab.

Nach Auffassung des SVS sind die durch die Auszahlung der 13. AHV-Rente für den Bund entstehenden Mehrkosten im Bundeshaushalt zu kompensieren.

Sollte der Bundesrat an der Senkung des Bundesanteils festhalten wollen, müsste sie nach Meinung der EKF mit dem Stand des Vermögens im AHV-Ausgleichsfonds verknüpft werden.