Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten

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3. Vernehmlassungsverfahren

Für eine Umsetzung per 1. Januar 2026 muss der Bundesrat die Botschaft bis Mitte Oktober 2024 verabschieden, damit die parlamentarischen Beratungen in der Wintersession 2024 und in der Frühjahrssession 2025 stattfinden können. Aus diesem Grund wurde die Vernehmlassungsfrist ausnahmsweise verkürzt (Art. 7 Abs. 4 des Vernehmlassungsgesetzes [VlG; SR 172.061]). Die Vernehmlassungsadressaten wurden vorab entsprechend informiert. Die Vernehmlassung dauerte vom 22. Mai 2024 bis zum 5. Juli 2024. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen und Durchführungsstellen.

Von den 71 Vernehmlassungsadressaten reichten 57 beim EDI eine Stellungnahme ein. Insgesamt nahmen 100 Organisationen bzw. Personen Stellung:

− alle Kantone;

− 7 von 10 angeschriebenen politischen Parteien sowie 2 Parteigruppierungen (Die Mitte, EVP,

FDP, SP, SVP, GRÜNE sowie Die Junge Mitte und SP60+);

− 1 von 3 angeschriebenen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SSV);

− 7 von 8 angeschriebenen Wirtschaftsdachverbänden (economiesuisse, KFMV,

Travail.Suisse, SGV, SGV, SGB, SBV);

− 15 von 23 angeschriebenen Organisationen und Durchführungsstellen. Die IVSK hat auf eine Stellungnahme verzichtet;

− 42 weitere spontane Stellungnahmen.

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Die offiziellen und die spontanen Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Bundes1 veröffentlicht.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1. Umsetzung

4.1.1. Allgemeine Würdigung Kantone und Durchführungsstellen

3 Kantone (BE, UR, ZH) stimmen der vorgeschlagenen Umsetzung der 13. Altersrente ausdrücklich zu. 16 Kantone (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) sowie die KKAK/VVAK erachten den Zeitplan als äusserst knapp.

Die Kantone sind der Auffassung, dass beträchtliche Arbeiten anstehen und die Bevölkerung informiert werden muss. Sie fordern, dass die Ausführungsbestimmungen so schnell wie möglich vorliegen. Die Durchführungsstellen müssen über die notwendige Zeit verfügen, um die Informatikarbeiten durchzuführen und ihr IKS- und Risikomanagement-System

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