Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten

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einzusetzen, und dies entgegen dem offensichtlichen Willen der Stimmbevölkerung, die AHV- Leistungen auszubauen.

LU unterstützt eine systematische Prüfung des Bundesbeitrags im Rahmen der nächsten AHV-Revision.

SH steht der im Entwurf vorgesehenen Kürzung der Bundesfinanzierung ebenfalls kritisch gegenüber.

Für AG hingegen ist der Vorschlag, den Beitrag vorübergehend zu senken, angesichts der angespannten finanziellen Lage nachvollziehbar. Damit könne insbesondere vermieden werden, dass sich der Bund zu weiteren drastischen Kürzungen veranlasst sehe, die auch zulasten der Kantone gehen könnten. AG erwartet, dass der Bund die Mitfinanzierung der AHV im Rahmen der nächsten AHV-Reform wieder in der bisherigen Höhe (20,2 %) wahrnimmt.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

6 politische Parteien und Parteigruppierungen (Die Mitte, Die Junge Mitte, SP, SP60+, SVP, GRÜNE) lehnen eine Senkung des Bundesbeitrags ab. Die FDP unterstützt sie.

SP und SP60+ lehnen die Kürzung des Bundesbeitrags ab. Die SP fordert, dass die Kosten der AHV weiterhin zu 20,2 Prozent aus der Bundeskasse gedeckt werden. Das Schweizer Stimmvolk habe diesen Beitrag im Urnengang zur «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) mit einer Zweidrittelmehrheit unterstützt. Die Senkung des Bundesbeitrags nicht einmal über andere Einnahmequellen zu kompensieren (Varianten A), sei aus Sicht der SP besonders unverantwortlich. Der AHV-Ausgleichsfonds würde soweit geschwächt, dass eine Verletzung von Artikel 107 Absatz 3 AHVG in Kauf genommen würde. Zudem würde diese Variante zu einer Minderung der Erträge aus der Vermögensanlage führen.

Die Mitte und Die Junge Mitte lehnen die Senkung ab, denn der Bund müsse seiner Beitragspflicht für die 13. AHV-Rente nachkommen wie die Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Bevölkerung. Die beim Budget des Bundes notwendigen Einsparungen dürften der Bevölkerung nicht auf diese Weise angelastet werden. Das Vermögen der AHV stehe nicht zur Verfügung, um eine Senkung des Bundesbeitrages an die AHV zu finanzieren.

Für die GRÜNEN ist es inakzeptabel, dass sich der Bund mit Blick auf seine strukturellen Defizite aus der Verantwortung für die Finanzierung der 13. AHV-Rente stehlen will. Nicht das Ausgabenwachstum der Sozialversicherungen, sondern die massive Erhöhung des Armeebudgets sowie die rigide Ausgestaltung der Schuldenbremse seien für die strukturellen Defizite des Bundes verantwortlich. Sie fordern den Verzicht auf eine Senkung des Bundesbeitrags.

Die SVP lehnt die Senkung des Bundesanteils an der AHV-Finanzierung von 20,2 auf 18,7 Prozent entschieden ab. Die durch die Auszahlung der 13. AHV-Rente für den Bund entstehenden Mehrkosten seien im Bundeshaushalt zu kompensieren. Die Reduktion der Ausgaben müsse insbesondere bei der Entwicklungszusammenarbeit, dem Asylwesen und den Personalausgaben erfolgen. Sollte der Bundesbeitrag dennoch gekürzt werden und eine Finanzierung durch eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer zur Anwendung kommen, seien dem Parlament die beiden Finanzierungselemente verknüpft im Rahmen eines einzigen Geschäfts vorzulegen.

Für die FDP wiederum muss sich die Vorlage zur Umsetzung der Volksinitiative darauf beschränken, die ohnehin angeschlagenen Bundesfinanzen nicht zusätzlich zu belasten. Aus der Finanzierung der 13. Altersrente dürften keine Mehrausgaben zu Lasten des