Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten
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Andererseits würde die Erhöhung der Beiträge die Arbeitskosten weiter verteuern und die Wirtschaft dazu veranlassen, Arbeitsplätze in Billiglohnländer zu verlagern.
Die FER lehnt die vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten ab. Sie möchte, dass die Finanzierung im Rahmen der nächsten AHV-Reform nachhaltig geprüft wird. Mit einer bis zur nächsten AHV-Reform befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer wäre sie allenfalls einverstanden.
Compenswiss betont den Unterschied zwischen Kapital und Vermögen. Aus der Sicht der Vermögensverwaltung hätte die Auszahlung einer 13. Altersrente ohne zusätzliche Finanzierung ab 2026 schwerwiegende Folgen für das Vermögen der AHV.
Weitere Interessierte
20 spontane Teilnehmende (AGV, ART, SVV, SPV, AvenirSocial, femmes protestantes,
Fragile, SBV (Blindenverband), Ebnat, inclusione andicap ticino, insieme, IHK, MS, SwissHoldings, Industrie AR, Schweizerischer Blindenbund, SBV, suissetec, SZBLIND,
Wirtschaft Region Wil) sind für eine rasche Verabschiedung der Vorlage zur Finanzierung der
13. Altersrente in Kombination mit der Umsetzung; 9 Interessenverbände für Menschen mit
Behinderungen (SPV, Fragile, SBV, SGB, inclusione andicap ticino, insieme, MS,
Schweizerischer Blindenbund, SZBLIND) begrüssen die rasche Regelung der Finanzierung und haben in Bezug auf die vorgeschlagenen Varianten keine klare Präferenz. 2 weitere
Teilnehmende (Arbeitgeberverband Region Basel, Swiss Retail Federation) lehnen eine
separate Finanzierungsvorlage ab und schlagen vor, sie in die nächste AHV-Reform zu integrieren.
4.2.2. Senkung des Bundesbeitrags an die jährlichen Ausgaben der AHV Kantone
16 Kantone (AI, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SO, TG, TI, UR, VS) lehnen die Senkung des Bundesbeitrags explizit ab, 1 Kanton (SH) äussert sich kritisch dazu. Für AG ist der Vorschlag nachvollziehbar.
BE ist der Meinung, dass der Bund angehalten ist, seinen Anteil an der Finanzierung der
13. Altersrente zu leisten, zumal sich diese positiv auf die Steuereinnahmen des Bundes auswirken wird. Es sei stossend, dass der Bund die ihm anfallenden Mehrkosten bis zum Inkrafttreten der nächsten AHV-Reform auf die Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie allenfalls auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzen will. Rechtlich sei in der Vernehmlassungsvorlage keine zeitliche Befristung der Senkung des Bundesbeitrags vorgesehen, weshalb offen sei, ob der Bundesbeitrag mit der nächsten AHV-Reform wieder erhöht wird.
GE lehnt die vorübergehende Senkung des Bundesbeitrags ab. Er erinnert daran, dass dieser Beitrag im Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) verankert ist, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Auch wenn die strukturellen Defizite im Bundeshaushalt gesenkt werden müssten, sollten die Sanierungsmassnahmen nicht auf Kosten der AHV erfolgen.
JU erachtet es als problematisch, dass nur Ansätze mit budgetären Überlegungen erwogen werden. Der Bundesbeitrag müsse unverändert bleiben, denn es gäbe keinen Grund, warum für die 13. Altersrente nicht der ordentliche Finanzierungsschlüssel der AHV gelten sollte.
Für NE kommt der Vorschlag einer klaren Entsolidarisierung seitens des Bundes gleich, mit dem Ziel, den ordentlichen Bundeshaushalt zu schonen und die Mittel für andere Zwecke