Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
weitere Erhöhung bei der Stimmbevölkerung noch mehrheitsfähig sei. Die GRÜNEN sind der Meinung, dass eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozent für die Wirtschaft verkraftbar sei.
Teile der Mitte stehen einer Finanzierung der 13. AHV-Rente über höhere Lohnabzüge zurückhaltend gegenüber, weil sich eine Erhöhung sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber nachteilig auf die Kaufkraft insbesondere des Mittelstandes und der arbeitenden Bevölkerung auswirken könnte. Unabhängig davon bleibt für Teile der Mitte die Finanzierungsmöglichkeit auch über Lohnbeiträge angesichts des dringenden Handlungsbedarfs nicht ausgeschlossen.
Die Junge Mitte fordert, dass die Finanzierung möglichst über die gesamte Bevölkerung verteilt wird. Sie schliesst deshalb eine Finanzierung ausschliesslich über Lohnbeiträge aus, weil dies bei der erwerbstätigen Bevölkerung – und insbesondere bei jungen Menschen – zu grösseren zusätzlichen finanziellen Herausforderungen führen würde.
Die GLP lehnt die Variante 1 ab, weil sie eine höhere finanzielle Belastung der erwerbstätigen Bevölkerung zur Folge hätte. Dies würden in erster Linie Familien aus dem Mittelstand sowie Geringverdienende spüren. Eine Verteuerung der Erwerbstätigkeit mit höheren Lohnbeiträgen würde ausserdem dazu führen, dass die Anreize für Erwerbstätigkeit sinken.
Die FDP lehnt die Variante 1 ab, weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten werde. Am stärksten betroffen wäre der arbeitende Mittelstand, insbesondere junge Familien, deren Kaufkraft leiden würde. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssten sich Arbeit und Leistung lohnen. Auch die KMU, die das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft bilden und nicht geschwächt werden dürften, wären stark betroffen.
Die SVP geht davon aus, dass bei der Erhöhung der Lohnbeiträge die Arbeitgeberbeiträge zu 70 Prozent auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwälzt werden. Diese würden somit den Grossteil der erhöhten Lohnbeiträge tragen müssen. Dies vermindere das steuerbare Einkommen der betroffenen Personen. Zudem würden die Unternehmensgewinne durch die verbleibenden 30 Prozent Arbeitgeberbeiträge geschmälert. Daraus resultierten Mindereinnahmen bei den direkten Bundessteuern und bei den kantonalen Einkommenssteuern. Die SVP fordert Lösungsvarianten, mit denen diese Steuerausfälle kompensiert werden können.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
2 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (Travail.Suisse, SGB) unterstützen die Variante 1A, 4 weitere (economiesuisse, SAV, SGV, KFMV) lehnen sie ausdrücklich ab.
Travail.Suisse favorisiert die Variante 1A, weil sie die Vorteile hat, dass sie rasch zu erreichen sei und eine solidarische Finanzierung nach Höhe des Einkommens beinhalte. Zudem würde der AHV-Ausgleichsfonds mit dieser Variante nicht übermässig beeinträchtigt. Gegenüber der Variante 1B, die Travail.Suisse ebenfalls begrüssen könnte, biete die Variante 1A den Vorteil, dass die Arbeitnehmenden (und die Arbeitgeber) nicht zur Kasse gebeten würden, um den fehlenden Bundesbeitrag an die 13. AHV-Rente auszugleichen.
Für den SGB ist die Variante 1 ausgesprochen sozial, gerade für Personen mit tiefem Einkommen. Eine Finanzierung auf diese Weise dürfte für sie und ihre Arbeitgeber faktisch wenig spürbar sein, denn die Sozialabgaben in anderen Sozialversicherungen wie der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung und den Familienzulagen seien in letzter Zeit spürbar gesunken und würden voraussichtlich weiter sinken. Mit einer Finanzierung über Lohnbeiträge führe die 13. AHV-Rente also nicht zu einer Zusatzbelastung. Eine zusätzliche