Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten
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Erhöhung der Kosten für die Bevölkerung zur Finanzierung des Bundesbeitrags sei nicht zielführend.
economiesuisse, SAV und SGV lehnen höhere Lohnabzüge ab, weil diese die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verringern und dem Werkplatz Schweiz schadeten. Eine Überwälzung der Kosten auf die erwerbstätige Bevölkerung sei aus Generationensicht inakzeptabel. Der KFMV lehnt alle Finanzierungsvarianten ab.
Weitere Organisationen
Die Variante 1A wird von 3 weiteren Organisationen unterstützt (EKF, SSR, VASOS), die FER hingegen lehnt sie ab.
Für die EKF ist die Erhöhung der Lohnbeiträge ausgesprochen sozial und entspricht den Stellungnahmen der Initiantinnen und Initianten während der Abstimmungskampagne. Eine Finanzierung über Lohnbeiträge ermögliche zudem eine rasche Umsetzung.
Der SSR und die VASOS befürworten die Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der AHV-Beiträge von je 0,4 Prozent durch die Arbeitnehmenden und Arbeitgeber, was der Variante 1A entspricht, jedoch ohne Kürzung des Bundesbeitrags. Aus Sicht der VASOS ist diese Variante gesetzlich rasch umsetzbar und stellt eine Lösung dar, welche die Kaufkraft der Leute schont.
Die FER wiederum lehnt jegliche Erhöhung der Lohnbeiträge ab. Sie ist der Ansicht, dass diese neue Leistung kollektiv finanziert werden muss und nicht nur durch die Erwerbstätigen. Ausserdem müsse die Schweiz in Bezug auf die Sozialabgaben konkurrenzfähig bleiben, schliesslich gehe es auch um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Weitere Interessierte
2 weitere Teilnehmende (AvenirSocial, femmes protestantes) unterstützen die Variante 1A. Die Arbeitgeberverbände lehnen eine Erhöhung der Beiträge ab.
4.2.4. Variante 2: Erhöhung der Beiträge und der Mehrwertsteuer Kantone
21 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZG) befürworten die kombinierte Variante, einige mit einer zeitlichen Befristung (BL, UR) oder anderen Mehrwertsteuer- und Beitragssätzen (UR, VD). 8 dieser Kantone (AI, AG, GE, NE, NW, SG, TI, ZG) befürworten ausdrücklich die Variante 2A. 4 Kantone sprechen sich für die Variante 2B (AR, BS, FR, SZ) oder für eine andere Finanzierung des Bundesbeitrags aus (LU, VD).
AG lehnt eine Deckung des fehlenden Bundesbeitrags durch eine zusätzliche Erhöhung der Beitragssätze und der Mehrwertsteuer ab. Die entstehende Lücke solle vorübergehend durch das Vermögen der AHV gedeckt werden. Damit würden die negativen Konsequenzen einer Erhöhung der Beitragssätze und der Mehrwertsteuer für die öffentliche Hand wie auch für die Bevölkerung nicht zusätzlich verstärkt. Dadurch bleibe auch der Handlungsdruck für die nächste AHV-Reform erhalten.
GE spricht sich für die Variante 2A aus, die eine Kombination einer moderaten Erhöhung der Beiträge und der Mehrwertsteuer vorsieht, ohne zusätzliche Massnahme zur Deckung des reduzierten Bundesbeitrags. Die aktuellen Ressourcen der AHV anzutasten sei allerdings riskant, weil dies zur Folge hätte, dass der AHV-Ausgleichsfonds bei kurzfristigen Einnahmeschwankungen nicht mehr in der Lage wäre, die Rentenzahlungen zu gewährleisten.