Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten

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der 13. AHV-Rente. Die Finanzierung solle ausschliesslich über eine bis zur nächsten AHV- Reform befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen.

Laut SAV ist die Dringlichkeit einer Reform mit der Zustimmung zur 13. Altersrente gestiegen. Er befürwortetet eine langfristige und nachhaltige Sanierung der AHV und erachtet es als notwendig, dass die nächste AHV-Reform bereits bis Ende 2026 vorliegt, mit strukturellen Massnahmen wie der Erhöhung des Referenzalters. In Bezug auf die Finanzierung der

13. Altersrente ist der SAV der Ansicht, dass diese rasch gleichzeitig mit der Umsetzung geregelt, zeitlich befristet und vollständig über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer abgewickelt werden muss.

Der SBV fordert, dass die Finanzierung zeitlich befristet wird, um den nötigen Druck für die Stabilisierung der AHV aufrechtzuerhalten.

Der SGV ist der Meinung, dass die AHV auf kurze Frist selbst bei Auszahlung einer 13. AHV-Rente in keine finanziellen Nöte gelangt. Bei der Finanzierung bedürfe es keines Schnellschusses, weshalb der SGV eine separate Finanzierungsvorlage ablehnt. Er verlangt, dass die Sanierung der AHV-Finanzen umfassend angegangen wird und dass sie innerhalb eines Gesamtpakets erfolgt, das auch eine generelle Erhöhung des Rentenalters beinhaltet.

In Anbetracht des akuten Reformbedarfs – auch ohne 13. AHV-Rente – und des geplanten nächsten AHV-Reformpakets hält der KFMV eine dauerhafte Finanzierung nur der

13. Altersrente für wenig sinnvoll. Er fordert eine Gesamtperspektive der Finanzierung im Rahmen der nächsten Reform und verlangt neue Vorschläge für eine temporäre Finanzierung der 13. AHV-Rente 2026–2030. Er lehnt alle Finanzierungsvarianten in der Vorlage ab.

Durchführungsstellen und weitere Organisationen

8 weitere Organisationen (SVS, EKF, SSR, VASOS, Agile, Inclusion Handicap, Procap, Pro Senectute) und die KKAK/VVAK befürworten die Absicht des Bundesrates, die zusätzliche Finanzierung ab 2026 zu regeln. Compenswiss nimmt aus Sicht der Anlagepolitik Stellung. AVIVO und FER lehnen die vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten ab.

Agile, SVS, VASOS, KKAK/VVAK, SSR, Inclusion Handicap und Procap befürworten eine

rasche Verabschiedung der Vorlage zur Finanzierung der 13. Altersrente parallel zur Umsetzung ab 2026.

Für die EKF steht im Vordergrund, dass die notwendige Zusatzfinanzierung per Anfang 2026 gewährleistet wird. Angesichts der demografischen Entwicklung führe eine Verzögerung der Finanzierung später zu höheren Mehrbelastungen.

Aus Sicht der VASOS ist es wichtig, dass die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente nicht zu Kürzungen in den Bereichen Entwicklungshilfe, Bildung oder Kultur usw. führt.

Für Pro Senectute ist es wichtig, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente in der Übergangsphase bis zur nächsten AHV-Reform gesichert ist.

In Bezug auf die vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten haben Agile und Inclusion Handicap zum heutigen Zeitpunkt keine eindeutigen Präferenzen, Procap äussert sich mangels Betroffenheit nicht.

Die AVIVO lehnt die vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten ab, einerseits weil eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auch nur um wenige Prozentpunkte die bestehende steuerliche Ungerechtigkeit verschärfen würde. Es sei unverständlich, dass der Konsum stärker besteuert wird, während der Kauf und Verkauf von Aktien, Obligationen usw. immer noch steuerfrei ist.