Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten
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GE fordert, dass im Rahmen der nächsten AHV-Reform Massnahmen getroffen werden, um den ursprünglichen Stand des AHV-Ausgleichsfonds wiederherzustellen.
NE unterstützt die Variante 2A. Der Stand des AHV-Ausgleichsfonds sei gemäss den Schätzungen im erläuternden Bericht bis 2029 zu 100 Prozent und per 2030 zu 98 Prozent garantiert, weshalb ein Ausgleich des tieferen Bundesbeitrags abgelehnt wird. Dies sei akzeptabel, zumal der tiefere Stand bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der nächsten AHV-Reform vorübergehend wäre.
ZG sieht eine Erhöhung der Beiträge und der Mehrwertsteuer kritisch, bevorzugt aber die Variante 2A, weil die Sicherung der Finanzierung der AHV in der nächsten Reform geregelt werden müsse und nicht schon vorgängig eine Lastenverschiebung stattfinden solle.
Sollte der Bundesbeitrag gesenkt werden, sollen aus Sicht von AI, NW und SG die dadurch vorübergehend fehlenden Einnahmen durch das Vermögen der AHV gedeckt werden.
TI bevorzugt das kombinierte Finanzierungsmodell, das heisst, eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze um 0,5 Prozentpunkte und eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,4 Prozentpunkte.
Aus Sicht von BL muss die Massnahme zeitlich bis 2030 befristet werden. UR könnte sich der Variante 2 anschliessen, wenn sie bis Ende 2029 befristet wird und sich die Mehreinnahmen aus den beiden Finanzierungsquellen ungefähr die Waage halten.
AR ist zwar der Meinung, dass die Finanzierung vollumfänglich über die Mehrwertsteuer abgewickelt werden sollte, sodass sich alle Bevölkerungsschichten, auch die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger, an den entstehenden Mehrkosten beteiligen, spricht sich aber dennoch für die Variante 2B aus.
Im Falle einer Senkung des Bundesbeitrags würde FR die Variante 2B unterstützen, weil diese diversifizierte Kombination eine Stabilisierung der AHV-Finanzen ermögliche und die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Kaufkraft gering halte.
BS und SZ sind der Auffassung, dass sich an der Finanzierung der 13. Altersrente nicht nur die erwerbstätige Bevölkerung beteiligen muss, sondern solidarisch auch die Gruppe der Rentnerinnen und Rentner miteinbezogen werden sollte. Sie sprechen sich für die Variante 2B aus, mit der auch die Reduktion des Bundesbeitrags kompensiert und finanziert wird.
Bei einer Kürzung des Bundesanteils unterstützt LU weder die Entnahme aus dem AHV-Ausgleichsfonds noch eine weitere Erhöhung der Beitragssätze. LU bittet den Bundesrat, eine zusätzliche Variante für die Finanzierung zu prüfen, gemäss welcher der Anteil des Bundes an den Ausgaben für die 13. Altersrente vom Bund übernommen und beispielsweise über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder auf andere Weise finanziert würde, ohne die Beitragssätze zu erhöhen.
VD schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im gleichen – und nicht höheren – Umfang wie die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes per 1. Januar 2024 vor, in Kombination mit einer Anhebung der Lohnbeiträge um 0,7 Prozentpunkte. Mit diesem Finanzierungsmodell könne die Senkung des Bundesbeitrags kompensiert werden.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die Junge Mitte befürwortet ausdrücklich die Variante 2A, die auch für die EVP infrage käme.
Aus den vorgeschlagenen Varianten erachtet Die Junge Mitte die Variante 2A als den fundiertesten Vorschlag für die Finanzierung der zusätzlichen Kosten, welche durch die