Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 30 Seiten
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vollständig zu gewährleisten, ohne dass die jungen Generationen dadurch zu stark belastet werden. Ansonsten würde die Generationenkluft zwischen jungen Versicherten und älteren Menschen grösser.
SH vertritt die Ansicht, dass es einen Mix aus verschiedenen Finanzierungsquellen braucht und dass die Finanzierung nicht allein zulasten der erwerbstätigen Bevölkerung gehen darf.
ZG plädiert für die Übernahme der gesamten Kosten durch den Bund und damit für einen Verzicht auf eine Beitrags- und/oder Mehrwertsteuererhöhung. Der Mehraufwand des Bundes sei durch Einsparungen zu finanzieren. Auf Steuererhöhungen oder Kostenverschiebungen zu Lasten der Kantone sei zu verzichten.
OW ist überrascht, dass die Finanzierung ausschliesslich über Mehreinnahmen zulasten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft erfolgen soll, und erwartet auch Einsparungen bei den bisherigen Ausgaben des Bundes. OW lehnt die Vorlage deshalb ab. Da TG die Finanzierung ausschliesslich über die Mehrwertsteuer für sachgerechter hält, lehnt TG die Vorlage ebenfalls ab.
Angesichts der Finanzperspektiven der AHV begrüsst BS ausdrücklich, dass mit der Vorlage die Finanzierung der 13. AHV-Rente geregelt werden soll. Die Finanzierung solle nicht erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden, zumal ein allfälliges Inkrafttreten einer solchen Reform frühestens gegen Ende des Jahrzehnts realistisch erscheine.
Für GR darf bei der kurzfristigen Finanzierung der zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente nicht vergessen werden, dass die AHV mittel- und langfristig ab 2030 mit weiteren strukturellen Finanzierungsproblemen konfrontiert sein wird.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
3 Parteien und Parteigruppierungen (Die Mitte, SP und SP60+) befürworten eine rasche Verabschiedung der Finanzierungsvorlage zur 13. AHV-Rente. 3 weitere (FDP, GLP, SVP) fordern eine Finanzierung im Rahmen der nächsten AHV-Reform. Die FDP fordert Einsparungen im Rahmen einer strukturellen Reform der AHV. 2 Parteien (EVP, GLP) unterstützen andere Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Mitte fordert, dass die Finanzierung der 13. Altersrente so schnell wie möglich geregelt wird, damit die AHV nicht kurz nach Inkrafttreten des Anspruchs auf die Zusatzrente bereits in Schieflage gerät.
Für Die Junge Mitte muss die Finanzierung der 13. Altersrente generationengerecht erfolgen und darf nicht ausschliesslich zu Lasten der erwerbstätigen Bevölkerung gehen.
SP und SP60+ begrüssen das Vorhaben des Bundesrates, rasch eine Finanzierungsvorlage für die 13. Altersrente zu verabschieden. Sie betrachten eine rasche Finanzierungslösung auf Gesetzesebene als Umsetzung des Auftrags, den die Schweizer Stimmbevölkerung erteilt hat. Bis zur nächsten AHV-Reform zuzuwarten, käme einer Missachtung des Volkswillens gleich. Vorschläge für eine befristete Finanzierung lehnen sie ab.
Die FDP lehnt die vorliegende Vorlage als separate, einseitige Finanzierungsvorlage auf dem Buckel des Mittelstandes und der KMU ab. Sie fordert Einsparungen im Rahmen einer strukturellen Reform der AHV.
Die GLP fordert, dass die Finanzierung anlässlich der nächsten umfassenden AHV-Reform ganzheitlich angeschaut wird, die der Hauptproblematik in der AHV gerecht wird: der Finanzierungslücke für die Renten der geburtenstärksten Jahrgänge durch die geburtenschwächsten Jahrgänge. Massnahmen wie die familienergänzende Kinderbetreuung,