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Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 24 Seiten

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Anhang

Änderung von Erlassen

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1 Obligationenrecht16

Art. 728a Abs. 1 Ziff. 5

1Die Revisionsstelle prüft, ob:

5. zwischen der Jahres- und gegebenenfalls Konzernrechnung und dem Bericht über die Nachhaltigkeitsaspekte Unstimmigkeiten bestehen.

Art. 959c Abs. 2 Ziff. 2bis

2Der Anhang muss weiter folgende Angaben enthalten, sofern diese nicht bereits aus der Bilanz oder der Erfolgsrechnung ersichtlich sind:

2bis. eine Erklärung darüber, ob das Unternehmen die Schwellenwerte gemäss Artikel 4 und 9 des Bundesgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung erfüllt und den entsprechenden Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten untersteht;

Vierte Abteilung, 32. Titel, sechster Abschnitt (Art. 964a−964c)

Aufgehoben

Vierte Abteilung, 32. Titel, achter Abschnitt (Art. 964j−964l)

Aufgehoben

Sechster Abschnitt

Bisheriger siebter Abschnitt

Siebter Abschnitt: Titel

Transparenz bei Rohstoffunternehmen (Art. 964a-964f)

16 SR 220