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Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 24 Seiten

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Art. 43c Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

Zugelassene Revisionsexpertinnen und Revisionsexperten sind im Rahmen der Zulassung nach Artikel 6a Absatz 2 während zwei Jahren ab Inkrafttreten der Änderung vom Erfordernis der Praxiserfahrung befreit.

3 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 200319

g. Umweltschä- Art. 139a

den und Men-

schenrechtsver- Ansprüche aus der Verletzung von Sorgfalts-, Transparenz- und Berichterstattungsletzungen

pflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt durch Gesellschaften mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz unterstehen schweizerischem Recht.

5. Vorschriften Art. 159a

über die nachhal-

tige Unterneh- Befindet sich der Sitz, die Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung einer Gesellmensführung schaft in der Schweiz, so richten sich die Sorgfalts-, Transparenz- und Berichterstat-

tungspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt nach den Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

4 Strafgesetzbuch20

Art. 325ter

Aufgehoben.

5 Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 200821

Art. 5 Abs. 1 Bst. j

1Das kantonale Recht bezeichnet das Gericht, welches als einzige kantonale Instanz zuständig ist für:

j. Streitigkeiten nach dem dritten Kapitel des Bundesgesetzes vom … [Fundstelle] über die nachhaltige Unternehmensführung vom (Datum).

19 SR 291

20 SR 311.0

21 SR 272