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Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 24 Seiten
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Art. 43c Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Zugelassene Revisionsexpertinnen und Revisionsexperten sind im Rahmen der Zulassung nach Artikel 6a Absatz 2 während zwei Jahren ab Inkrafttreten der Änderung vom Erfordernis der Praxiserfahrung befreit.
3 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 200319
g. Umweltschä- Art. 139a
den und Men-
schenrechtsver- Ansprüche aus der Verletzung von Sorgfalts-, Transparenz- und Berichterstattungsletzungen
pflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt durch Gesellschaften mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz unterstehen schweizerischem Recht.
5. Vorschriften Art. 159a
über die nachhal-
tige Unterneh- Befindet sich der Sitz, die Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung einer Gesellmensführung schaft in der Schweiz, so richten sich die Sorgfalts-, Transparenz- und Berichterstat-
tungspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt nach den Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
4 Strafgesetzbuch20
Art. 325ter
Aufgehoben.
5 Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 200821
Art. 5 Abs. 1 Bst. j
1Das kantonale Recht bezeichnet das Gericht, welches als einzige kantonale Instanz zuständig ist für:
j. Streitigkeiten nach dem dritten Kapitel des Bundesgesetzes vom … [Fundstelle] über die nachhaltige Unternehmensführung vom (Datum).
19 SR 291
20 SR 311.0
21 SR 272