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Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 23 Seiten

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Raumfahrtgesetz «%ASFF_YYYY_ID»

die Positionierung des Gegenstandes im Weltraum oder auf dem Himmelskörper veranlasst hat;

f. Weltraumvertrag: Vertrag vom 27. Januar 19673 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper;

g. Haftungsübereinkommen: Übereinkommen vom 29. März 19724 über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände;

h. Registrierungsübereinkommen: Übereinkommen vom 12. November 19745 über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen.

Art. 4 Geltungsbereich

Das Gesetz erfasst Raumfahrtaktivitäten, die:

a. auf schweizerischem Staatsgebiet durchgeführt werden;

b. auf Schiffen, Schwimmplattformen oder Luftfahrzeugen durchgeführt werden, die in der Schweiz registriert sind;

c. ausserhalb des schweizerischen Staatsgebiets von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz durchgeführt werden.

Art. 5 Ausnahme vom Geltungsbereich

1Soweit ein Unternehmen nachweist, dass seine Raumfahrtaktivität von einem ausländischen Staat bewilligt und beaufsichtigt wird und dass vorgesehen ist, den oder die von ihm betriebenen Weltraumgegenstände im Register dieses Staats zu registrieren, sind die entsprechenden Regelungen dieses Gesetzes nicht anwendbar.

2Die Ausübung der Aufsicht durch einen ausländischen Staat auf schweizerischem Staatsgebiet oder auf Schiffen oder Luftfahrzeugen, die in der Schweiz registriert sind, bedarf einer staatsvertraglichen Grundlage.

3Als ausländische Staaten gelten auch internationale Organisationen, die nach den anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen die Rechte und Pflichten des Weltraumvertrags, des Haftungsübereinkommens und des Registrierungsübereinkommens übernommen haben.

Art. 6 Geltung des schweizerischen Rechts auf Weltraumgegenständen

Auf Weltraumgegenständen, die aufgrund einer Bewilligung nach diesem Gesetz oder aufgrund einer internationalen Vereinbarung im Weltraumregister registriert sind, gilt das schweizerische Recht.

3 SR 0.790

4 SR 0.790.2

5 SR 0.790.3