Vorlage

Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 23 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

Raumfahrtgesetz «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 10 Erleichterungen

1Die Aufsichtsbehörde kann die Gesuchstellerin im Einzelfall ganz oder teilweise von der Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben c, d und k befreien, wenn sie anhand eines Risikoprofils nachweist, dass die zu bewilligenden Raumfahrtaktivitäten mit geringen Risiken verbunden sind.

2Das Risikoprofil muss folgende Risiken in Betracht ziehen und bewerten:

a. Schädigungen im Luftraum und auf der Erde;

b. Kollisionen mit anderen Weltraumgegenständen;

c. Entstehen von Raumfahrtrückständen;

d. Auswirkungen auf die Umwelt auf der Erde und im Weltraum (einschliesslich anderer Himmelskörper).

3Die Aufsichtsbehörde erlässt Richtlinien über die Erstellung des Risikoprofils und beurteilt das Risikoprofil im Einzelfall. Sie kann dazu unabhängige Sachverständige oder sachkundige Organisationen beiziehen.

Art. 11 Bewilligung

1Die Bewilligung legt fest:

a. die genau umschriebenen bewilligten Raumfahrtaktivitäten, die zugelassenen Weltraumaktivitäten und die Frist, innert welcher die bewilligten Raumfahrtaktivitäten aufzunehmen sind;

b. die mit den Raumfahrtaktivitäten verbundenen Bedingungen und Auflagen, namentlich:

1. sofern erforderlich, die minimale Versicherungsdeckung,

2. wie weit bestimmte international anerkannte Richtlinien, Empfehlungen und Normen zu beachten oder einzuhalten sind,

3. den Anschluss an ein allfälliges internationales System zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum,

4. den Beizug von Drittunternehmen zur Ausführung der Raumfahrtaktivitäten,

5. Berichterstattungs- und Meldepflichten,

6. Massnahmen, die im Fall einer drohenden Insolvenz einzuleiten sind.

2Umfasst die Bewilligung mehrere Raumfahrtaktivitäten derselben Betreiberin, so kann sie vorsehen, dass einzelne Raumfahrtaktivitäten nur nach einer Freigabe durch die Aufsichtsbehörde durchgeführt werden dürfen. Im Verfahren der Freigabe hat nur das Unternehmen Parteistellung, dem die Bewilligung erteilt worden ist.