Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/53: Änderung des Zivilgesetzbuches (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister) · 26 Seiten

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6.5 Datenschutz

Die Vorlage entspricht den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Grundsätze von Ar- tikel 6 DSG werden eingehalten durch die vorgesehene Übermittlung über elektroni- sche Schnittstellen sowie die Beschränkung auf die Erfassung der notwendigen Anga- ben, welcher das BFS bei der Ausarbeitung der exakten Merkmalsausprägungen des Hauptmerkmals sowie der Teilmerkmale Rechnung tragen wird (vgl. oben Ziff. 3.3). Die Erfassung und die Datenübermittlung von obligatorischen Merkmalen zwischen Ein- wohnerdiensten bei Zu- und Wegzug innerhalb und ausserhalb des Kantons sowie zwi- schen Einwohnerdiensten und den kantonalen Einwohnerdatenplattformen ist bereits im RHG datenschutzkonform geregelt.