Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/53: Änderung des Zivilgesetzbuches (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister) · 26 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
zum Versenden von Mitteilungen im eCH-Standard5. Andererseits wird auf die Mög- lichkeit der formfreien Mitteilung verwiesen, wobei die mitteilungspflichtigen Behörden selbst bestimmen, wie sie die Mitteilungen vornehmen (standardisiert elektronisch oder anderweitig, z.B. per E-Mail oder schriftlich auf Papier). Im Fazit der Machbarkeitsstu- die wird diejenige Variante befürwortet, gemäss welcher die Mitteilung in standardisiert elektronischer Form stattfindet. Diese Mitteilungsart reduziere die Fehlerwahrschein- lichkeit und trage somit zu einer besseren Qualität bei (für weitergehende Ausführun- gen siehe Ziff. 3.1.1.2). Die Abfrage soll dabei einstweilen nur innerkantonal möglich sein, weil es für eine interkantonale Abfrage zukünftig eine elektronische Schnittstelle zwischen den kantonalen Einwohnerdatenplattformen bräuchte (siehe dazu Ziff. 3.1.3).
1.2.4 Beschluss des Bundesrats vom 27. November 2024 mit Auftrag an das EJPD
Am 27. November 2024 hat der Bundesrat über das weitere Vorgehen betreffend die Umsetzung der Motion 21.3981 WBK-N «Eintragung des Sorgerechts in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister» beschlossen6: Das EJPD wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (Bundesamt für Statistik, BFS) eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten und dem Bundesrat bis Ende September 2025 vorzulegen.
1.3 Ausarbeitung des Vorentwurfs
Im Rahmen ihrer Arbeiten am Vorentwurf führte die Verwaltung Gespräche mit dem Verband der Schweizer Einwohnerdienste (VSED), dem Schweizerischen Gemeinde- verband (SGV) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV) zu den Bedürfnissen der Einwohnerdienste. Die Verbände sprachen sich zugunsten einer vereinfachten Er- fassung der elterlichen Sorge im Einwohnerregister mittels einer medienbruchfreien Mitteilungsform aus. Aufgrund der noch nicht gegebenen technischen Voraussetzun- gen bei den KESB und Gerichten befürworteten sie die Aufnahme einer Übergangsfrist für standardisiert elektronische Mitteilungen. Diese und weitere Überlegungen, na- mentlich in Bezug auf den Zugriff auf die Angaben und die Möglichkeit eines Auszugs über den Registereintrag, flossen in die Vorschläge ein.
1.4 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Im Bericht in Erfüllung des Postulats 16.3317 Fluri hatte der Bundesrat verschiedene Ansätze geprüft, wie gewährleistet werden kann, dass die Verwaltungen – insbeson- dere die Einwohnerdienste –, über aktuelle Informationen zur elterlichen Sorge und zu
5 Siehe auch Machbarkeitsstudie, S. 12, Ziff. 3.2.3: «eCH-Standards sind Standards für die elektronische Zusammenarbeit zwischen Behörden, Unternehmen und Privaten. Die eCH-Standards definieren Inhalt, Format etc. von Daten sowie Prozesse, so dass der Datenaustausch reibungslos funktioniert und die Zusammenarbeit in einem durchgängigen Prozess erfolgen kann.» Vgl. auch www.ech.ch/de.
6 Medienmitteilung vom 27. November 2024, Die Regelung der elterlichen Sorge soll im Einwohnerregister ersichtlich sein, abrufbar unter www.news.admin.ch > Medienmitteilungen des Bundesrats.