Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 24 Seiten
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Erläuterungen
1 Ausgangslage
Die Umsetzung der Motion 18.3420 Bourgeois «Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie»4 führte zu verschiedenen strassenverkehrsrechtlichen Erleichterungen für das Führen schwerer Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb, deren Gesamtgewicht höchstens 4,25 t beträgt und deren 3,5 t überschreitendes Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird. So benötigen Lenkerinnen und Lenker solcher Fahrzeuge seit dem 1. April 2022 etwa im Binnenverkehr lediglich einen Führerausweis der Kategorie B (Art. 4 Abs. 5 Bst. f Ziff. 2 VZV5). Zudem sind die Fahrzeuge vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen (Art. 91a Abs. 1 Bst. m VRV6).
Unter die Kategorie der schweren Motorwagen fallen namentlich schwere Transportmotorwagen wie Lastwagen, schwere Personenwagen, Wohnmotorwagen und Sattelschlepper (vgl. Tabelle 1 Transportmotorwagen nach Schweizer Einteilungssystematik).
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Leichte und schwere Motorwagen zum Warentransport werden nach Schweizer und nach EU-Recht bei einem Gesamtgewicht von 3,5 t unterschieden. Die Fahrzeuge werden von den Herstellern je nach technisch zulässigem Gewicht mit den jeweils verlangten Assistenz- und Sicherheitssystemen für Lieferwagen oder für Lastwagen ausgerüstet.
Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind nach heutigem Stand der Technik aufgrund des Batteriegewichts schwerer als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Damit nicht Transportkapazität verloren geht, kann das Mehrgewicht des Elektroantriebs bei gewissen Fahrzeugen um bis zu 750 kg kompensiert werden: Ein Elektro-Lastwagen mit 4,25 t Gesamtgewicht kann somit in etwa gleich viel Ladung aufnehmen wie ein Lieferwagen mit Verbrennungsmotor und 3,5 t Gesamtgewicht. Der E-Lastwagen profitiert von bestimmten Vorschriften, die auch für Lieferwagen gelten (Führerausweis der Kategorie B sowie Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot). Diese Erleichterungen wurden mit der Umsetzung der Motion 18.3420 Bourgeois eingeführt und traten am 1. April 2022 in Kraft.
4Abrufbar unter: https://www.parlament.ch/ > Ratsbetrieb > Curia Vista > Suche > Geschäftsnummer > 18.3420 (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183420)