Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 24 Seiten
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Die nachfolgende Tabelle teilt die in Frage kommenden Fahrzeugkategorien gemäss Artikel 11 Absatz 2 und 3 VTS entsprechend ihrem «Nutzungszweck» ein, wobei jeweils die leichte Fahrzeugkategorie der entsprechenden schweren Fahrzeugkategorie gegenübergestellt wird. Die Tabelle zeigt zudem die in der Signalisationsverordnung15 (SSV) geregelten Fahrzeugsymbole, die die jeweiligen Fahrzeugkategorien nach geltendem Recht erfassen:
«Zweck» des Motorwagen ≤ 3,5 t Motorwagen > 3,5 t Motorwagen 3,5 – 4,25 t
Fahrzeugs dessen Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik geschuldet ist
Personen- Personenwagen Schwerer Schwerer
transport Personenwagen Personenwagen
Bus Kleinbus Gesellschaftswagen Gesellschaftswagen
(Personen-
transport)
Lieferwagen Lastwagen Lastwagen
Leichter Sattelschlepper Schwerer Sattelschlepper Schwerer Sattelschlepper Sachen-
transport
Leichtes Schweres Schweres
Sattelmotorfahrzeug Sattelmotorfahrzeug Sattelmotorfahrzeug
Wohnen Wohnmotorwagen Schwerer Schwerer
Wohnmotorwagen Wohnmotorwagen (Personen-
transport)
Tabelle 1: Transportmotorwagen nach Schweizer Einteilungssystematik
Zur Umsetzung der Neuregelung soll in der VRV im 5. Abschnitt «Besondere Fahrzeugarten» ein neuer Artikel 41c mit dem Titel «Schwere Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb» eingeführt werden. Die neue Bestimmung enthält in Absatz 1 Buchstabe a eine allgemeine Verkehrsregel, wonach die Lenkerinnen und Lenker solcher Fahrzeuge die Verkehrsregeln und die Signalisation für Lenkerinnen und Lenker leich-
15 SR 741.21