Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/73: Teilrevision der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV) · 28 Seiten
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Insbesondere darf seine Kleidung weder das Logo noch die Farben einer Produktmarke oder eines Unternehmens tragen.
Sponsoring: Das Sponsoring von Veranstaltungen, die von Minderjährigen besucht werden können, ist künftig untersagt, ausser wenn geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Werbung vor Ort für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist.
Diese Vorlage betrifft Regelungen, die an den Bundesrat delegiert wurden oder die präzisiert werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen an das Alterskontrollsystem für Werbung online sowie für den Verkauf online oder an Automaten.
Die Vorlage sieht weitere Anpassungen vor, die auf den Erfahrungen bei der Umsetzung des TabPG seit dem 1. Oktober 2024 basieren. Dazu gehören Präzisierungen zur Grösse der Elemente, aus denen ein kombinierter Warnhinweis besteht, oder ein neuer Anhang, der die zulässigen Einfuhrmengen für den Eigengebrauch von nicht dem TabPG entsprechenden Produkten festlegt.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Eine geprüfte und verworfene Lösung betrifft die Dokumente, die im Rahmen von Alterskontrollsystemen online oder bei Verkaufsautomaten als Nachweis der Volljährigkeit akzeptiert werden. Diese Vorlage sieht vor, als Nachweis einen amtlichen Ausweis, die elektronische Identität nach dem E-ID-Gesetz vom 20. Dezember 20243 oder ein anderes elektronisches Identifikationsmittel anzuerkennen, das der Vertrauensstufe 3 der Norm ISO/IEC 29115:2013(E)4 entspricht (Art. 20f Abs. 1). Die Option, auch Dokumente wie den SwissPass oder einen Studierendenausweis zu akzeptieren, wurde verworfen, weil diese Ausweise weniger fälschungssicher sind. Da es sich dabei nicht um amtliche Dokumente handelt, kann der Gesetzgeber auch keine Anforderungen an ihren Erhalt stellen. Dies ist insofern problematisch, als die Art und Weise, wie die Identität vor der Ausstellung solcher Dokumente geprüft wird, sehr stark variieren kann. Zudem wäre es unter der Vielzahl an bestehenden Ausweisen mit Foto und Geburtsdatum schwierig zu bestimmen, welche akzeptiert werden und welche nicht. Als Referenz bei dieser Frage haben die Gesetzgebungen im Bereich Geldspiele und elektronisches Patientendossier gedient.
3 BBl 2025 20
4 Die Norm kann bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV, www.snv.ch) gegen Verrechnung bezogen oder beim BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern kostenlos eingesehen werden.