Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/73: Teilrevision der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV) · 28 Seiten

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2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Werbung im Internet und System zur Alterskontrolle

Die Regelung der Nachbarländer der Schweiz und der EU im Bereich Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten wird in der Botschaft zur Teilrevision des TabPG im Einzelnen behandelt5. Im Allgemeinen gehen die Einschränkungen der Werbung in diesen Ländern deutlich weiter als die in dieser Vorlage vorgesehenen. Nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2003/33/EG6 über Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse ist die Werbung für Tabakprodukte in der Presse und im Internet grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind lediglich Veröffentlichungen, die ausschliesslich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind. Angesichts des Werbeverbots gibt es in diesem Ländern kein System zur Alterskontrolle im Internet, wie es diese Vorlage vorsieht.

Verkauf im Internet und System der Alterskontrolle

Der Onlineverkauf von Tabakprodukten ist in der EU erlaubt, es gibt jedoch keine Vorgaben zur Alterskontrolle bei diesem Handel. Die EU empfiehlt den Mitgliedstaaten aber Massnahmen zu treffen, um den Verkauf von Tabak an Minderjährige nach dem von der EU und ihren Mitgliedern ratifizierten WHO-Rahmenübereinkommen zu verhindern. Eine dieser Massnahmen ist z. B. die Pflicht für Verkäufer, sich zu vergewissern, dass die Käuferinnen und Käufer das erforderliche Mindestalter haben. Es steht den Mitgliedstaaten frei, strengere Regelungen zu erlassen, was einige Länder auch getan haben. So ist der Versandhandel (inkl. online) von Tabakprodukten in Frankreich, Italien und Österreich verboten.

In Deutschland schreibt das Jugendschutzgesetz7 vor, dass Onlinehändler das Alter der Käuferinnen und Käufer von Tabakprodukten überprüfen müssen. Es gibt keine verbindlichen technischen Vorschriften in dieser Hinsicht. In der Begründung des Gesetzesentwurfs8 werden als Beispiele die Überprüfung anhand von Personalausweisnummern oder der Postadressenidentifikation genannt. Verstösse werden von den lokalen Behörden sanktioniert.

5 BBl 2023 1478

6 Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen, ABl. L 152 vom 20. Juni 2003, S. 16.

7 Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist. Verfügbar unter: www.gesetze-im-internet.de > Gesetze / Verordnungen > J > JuSchG.

8 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015). Referentenentwurf, verfügbar unter: www.bmbfsfj.bund.de > Ministerium > Gesetze > Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas. Abgerufen am 8. Juli 2025. 6/28