Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/73: Teilrevision der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV) · 28 Seiten

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Daneben wurden von der Europäischen Kommission neue Leitlinien zum Jugendschutz im Internet herausgegeben9. Sie basieren auf der Gesetzgebung für digitale Dienste10 und empfehlen insbesondere anonymisierte Kontrollen, die Einhaltung des Datenminimierungsprinzips (Erhebung eines Minimums an Daten) und den Beizug eines unabhängigen Dritten. Dieser überprüft die Identität und das Alter der Personen, ohne zu wissen, welche Plattform sie verwendet. Die Plattform hat anschliessend keinen Zugriff auf die Identität der Person, sondern erhält lediglich die Bestätigung, dass diese das erforderliche Mindestalter hat. Es ist auch vorgesehen, dass die Alterskontrolle in die gesicherte elektronische Identität integriert werden kann, die die Bevölkerung ab 2026 in einer App auf dem Mobiltelefon speichern kann (Brieftasche für die digitale Identität). Im Sommer 2025 fand in fünf Mitgliedstaaten (Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien) eine Testphase statt.

Bereitstellung auf dem Markt

Nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/201111 gelten online angebotene Produkte als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sich das Angebot an Endnutzerinnen und Endnutzer in der EU richtet. Ein Verkaufsangebot gilt als an Endnutzerinnen und Endnutzer in der EU gerichtet, wenn der betreffende Wirtschaftsakteur seine Tätigkeiten in irgendeiner Weise auf einen Mitgliedstaat ausrichtet. Wie die Botschaft zur Teilrevision des TabPG festhält12, diente dieser Artikel als Grundlage bei der Ausarbeitung der Kriterien von Artikel 20b dieser Vorlage um zu bestimmen, ob eine Werbung auf den Schweizer Markt ausgerichtet ist.

9 Leitlinien der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2025 für Massnahmen zur Gewährleistung eines hohen Masses an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet gemäss Artikel 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065, C/2025/5519.

10 Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG, ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1-102 (vgl. Art. 28).

11 Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011, ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 1.

12 BBl 2023 1478