Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/73: Teilrevision der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV) · 28 Seiten

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Tabak- oder E-Zigarettenindustrie zur Durchführung einer Alterskontrolle beim Sponsoring eines mehrtätigen Festivals mit einigen Hundert bis einigen Tausend Franken rechnen.

Alterskontrolle

Das Verkaufsverbot an Minderjährige ist nicht neu. Es ist bereits im per 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen TabPG enthalten. Die Unternehmen müssen somit bereits über eine Lösung zur Sicherstellung der Einhaltung des Verkaufsverbots an Minderjährige verfügen. Kundinnen und Kunden mit einem Click bestätigen zu lassen, dass sie 18 Jahre alt sind, ist dafür nicht ausreichend. Zusätzliche Kosten für Unternehmen, die Produkte verkaufen, sind somit nicht zu erwarten, insofern das Alter der Käuferinnen und Käufer bereits kontrolliert werden muss. Mit der Revision des TabPG hält Artikel°23a nun ausdrücklich fest, dass ein System zur Alterskontrolle für die Abgabe von Tabakprodukten und E-Zigaretten online oder an Automaten sowie bei Werbung online einzurichten ist. Dieser Entwurf präzisiert die Anforderungen an diese Alterskontrollsysteme: Die Kontrolle muss auf einem amtlichen Ausweis oder auf einer vom Staat (z. B. E-ID) oder von einer privaten Stelle (z. B. SwissID) ausgestellten elektronischen Identität beruhen. In einigen Fällen ist ausserdem eine Authentifizierung erforderlich. Hinsichtlich der Durchführung hat das Unternehmen die Wahl, die Kontrolle selbst vorzunehmen oder eine externe Stelle damit zu beauftragen. Nimmt es die Kontrolle selbst vor, hängen die Kosten vom gewählten System ab, bei externer Vergabe werden sie auf 1—2 Franken pro Überprüfung geschätzt.

Das Unternehmen kann einen amtlichen Ausweis physisch überprüfen, z. B. bei der Eröffnung eines Kundenkontos an einer Verkaufsstelle oder bei der Abgabe eines Jetons für den Verkauf am Automaten. Es kann sich auch eine Kopie eines amtlichen Ausweises zusenden lassen und zusätzlich ein Authentifizierungsverfahren z. B. mittels Videoanruf durchführen. Zur Überprüfung einer E-ID wird den Unternehmen grundsätzlich ein kostenloses Tool zur Verfügung gestellt, mit dem die Überprüfung kostenlos ist. Die Anpassung des Tools an das System des Unternehmens kann hingegen einmalige Kosten von einigen Hundert bis einigen Tausend Franken nach sich ziehen.

6 Rechtliche Aspekte

Die rechtlichen Aspekte wurden in der Botschaft zur Teilrevision des TabPG im Einzelnen behandelt. Nachfolgend wird nur auf die wichtigsten Elemente eingegangen.

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