Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/73: Teilrevision der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV) · 28 Seiten

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oder bei einem gleichwertigen Onlineverfahren vorgelegt werden müssen. Derzeit erfüllen mehrere von privaten Stellen ausgestellte elektronische Identifikationsmittel diese Norm, z. B. die SwissID21 oder die TrustID22.

Im Bereich der digitalen Medien könnte das gemeinsame Schweizer Medien-Login (OneLog23) angepasst werden, um die Norm ISO/IEC 29115:2013 (LoA 3) zu erfüllen, wenn dies nicht bereits der Fall ist.

In Fällen, in denen ein Dokument in physischer Form zum Nachweis der Volljährigkeit verwendet wird (Abs. 1, Bst. a und b), ist ein Authentifizierungsverfahren erforderlich, damit der Verkäufer sich vergewissern kann, dass die natürliche Person, die die Bestellung aufgibt oder Zugang zu Werbung wünscht, tatsächlich diejenige ist, die im Ausweis aufgeführt ist (Abs. 2).

Das Authentifizierungsverfahren muss dem aktuellen Stand der technologischen Entwicklungen entsprechen. Die Authentifizierung kann z. B. durch einen Videoanruf, bei dem der Verkäufer die Person sehen kann, erfolgen. Der Käufer kann auch den Ausweis elektronisch zustellen und dies mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Ein solcher Prozess ist für die Identifikationsmittel nach den Buchstaben c und d nicht nötig, da die Identifikation dort bereits verlässlich durch Dritte (z.B. bei der e-ID durch eine Bundesbehörde) durchgeführt wurde.

Art. 20g Alterskontrolle

Absatz 1 präzisiert, wann die Kontrolle durchgeführt werden muss, je nachdem, ob es sich um den Verkauf eines Produkts online oder am Automaten oder um Werbung im Internet handelt. Nach den Buchstaben a und b muss die Alterskontrolle vor dem Verkaufsabschluss oder unmittelbar vor dem Zugang zu einer bestimmten Werbung erfolgen. Werden Tabakprodukte und E-Zigaretten über Automaten verkauft, darf das Produkt erst nach Nachweis der Volljährigkeit zugänglich sein (Bst. c).

Die in Absatz 1 vorgesehenen Kontrollen müssen jedes Mal durchgeführt werden, wenn die betreffende Situation eintritt. Bestellt eine Person mehrmals Produkte im Internet, so findet die Kontrolle vor jeder Bestellung statt. Wenn hingegen die Person über ein Benutzerkonto bei dem Unternehmen verfügt, das ihr Alter kontrollieren muss,

21 Herausgegeben von der Schweizerischen Post AG. Beschreibung verfügbar unter www.post.ch > Geschäftslösungen >Identifikation >SwissID. Abgerufen am 8. Juli 2025.

22 Herausgegeben von Elca Securities AG. Beschreibung verfügbar unter www.trustid.ch. Abgerufen am 8. Juli 2025.

23 OneLog - Das Schweizer Medien-Login. Beschreibung verfügbar unter: www.onelog.ch. Abgerufen am 8. Juli 2025.