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Vernehmlassung 2025/90: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) · 24 Seiten

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Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten

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2. ihre Firma,

3. ihre Adresse und ihre Webadresse,

4. ihre Telefonnummer und ihre E-Mail-Adresse,

5. gegebenenfalls die von der ACER zugewiesene Kennung gemäss den Regelungen der EU;

b. bei Begünstigten und anderen Personen, die die Kontrolle über die Marktteilnehmer ausüben:

1. ihre Rechtspersönlichkeit und gegebenenfalls ihre Rechtsform,

2. ihren Namen oder ihre Firma,

3. ihre Adresse und ihre Webadresse,

4. ihre Telefonnummer und ihre E-Mail-Adresse,

5. gegebenenfalls die von der ACER zugewiesene Kennung gemäss den Regelungen der EU;

c. bei natürlichen Personen, die bei den Marktteilnehmern für handelsbezogene und betriebliche Entscheidungen verantwortlich sind:

1. ihre Funktion,

2. ihren Namen,

3. ihre Wohnadresse,

4. ihre Telefonnummer und ihre E-Mail-Adresse,

5. gegebenenfalls die von der ACER zugewiesene Kennung gemäss den Regelungen der EU.

2Ist das Registrierungsgesuch unvollständig, kann die ElCom den Marktteilnehmer dazu auffordern, die fehlenden Informationen nachzuliefern.

3Personen, die bei der ElCom bereits als Teilnehmer am Schweizer Markt oder als Teilnehmer am europäischen Markt registriert sind, können bei der ElCom beantragen, dass sie als Teilnehmer am jeweils anderen Markt registriert werden. Sie liefern nur dann Informationen, wenn die ElCom sie dazu auffordert.

4Wird ein Registrierungsgesuch abgelehnt, so erlässt die ElCom eine Verfügung.

5Die Zuweisung der Kennung und der Eintrag ins Register der Marktteilnehmer erfolgen erst nach Bezahlung der Gebühr.

Art. 6 Ausnahme von der Registrierungspflicht für Teilnehmer am

Schweizer Markt

Teilnehmer am Schweizer Markt, die ausschliesslich Handlungen vornehmen, die Verträge nach Artikel 21 Absatz 1 Buchstaben d Ziffern 1 und 2 sowie e betreffen, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, sofern es sich bei diesen Verträgen um Nicht-Standardverträge handelt.