Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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1) FoBiG, 2005. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Verfahren zur Ablei-

tung von Höchstgehalten für krebserzeugende Umweltkontamina-

ten in Lebensmitteln. Endbericht. Forschungs- und Beartungsinstitut

für Risikobewertung, Freiburg i. Br., im Auftrag des Bundesinsituts

für Risikobewertung.

2) European Food Safety Authority, 2009. Scientific Opinion on

Arsenic in Food. EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain

(CONTAM). EFSA Journal 2009; 7(10):1351

Staatskanzlei des Kan- Liste 2 Für bisher nicht spezifisch geregelte Substanzen, die neu mit dem Tieferen Toleranzwert festlegen:

tons Obwalden TTC-Konzept geregelt werden, sind tiefere verbindliche Werte als “Spalte 1: Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber be-

die momentan im TTC-Konzept festgelegten einzuführen. Im Rah- kannter chemischer Struktur, ohne strukturelle Hinweise auf ein genotoxisches men der guten Herstellungspraxis geht es darum, einen künstlichen Potential

Eintrag von "nicht spezifisch geregelten Substanzen" ins Trinkwas- Spalte 2: Trinkwasser

ser zu minimieren. Der Toleranzwert für nicht spezifisch geregelte Spalte 3: 0.0001 mg/kg”

Substanzen sollte auf 100 ng/l festgelegt werden.

Landeskanzlei des Liste 2 Grenzwert für Blei in Trinkwasser: Die Bemerkung zum Probenah- Die Bemerkung "ab Wasserhahnen, nach 5 Minuten laufen lassen" sei zu streichen Kantons Basel- meverfahren "ab Wasserhahnen, nach 5 Minuten laufen lassen" und durch eine realistische Anforderung zu ersetzen.

Landschaft entspricht nicht dem typischen Konsumverhalten und ist daher aus

Sicht des Gesundheitsschutzes nicht zweckmässig. Erfahrungsge- Es gilt auch die EU-Trinkwasserrichtlinie Nr. 98/83/EG vom 3. November 1998 über mäss geht die stärkste Belastung der Konsumenten mit Blei aus die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu beachten: "Der Wert gilt Trinkwasser von bleilässigen Armaturen aus. Beim vorgeschlage- für eine Probe von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die mit einem geeignenen Probenahmeverfahren wird die Migration von Blei aus Armatu- ten Probenahmeverfahren an der Wasserentnahmestelle in der Weise entnommen ren nicht erfasst. wird, dass sich eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe ergibt.“

Standeskanzlei des Liste 2 Einführung eines Grenzwertes für Uran in Trinkwasser sowie die Der neue Grenzwert für Arsen im Trinkwasser ist zu überdenken. Es ist dabei auch Kantons Uri Herabsetzung des geltenden Grenzwertes für Arsen von 0.05 mg/l zu überprüfen, wieweit die Senkung des Arsen-Grenzwertes für Trinkwasser bei den

auf 0.01 mg/l im Trinkwasser. Schweizerischen Gegebenheiten (Expositions-wege, Lebens- und Ernährungsge-Trinkwasserverantwortliche (in der Regel die Gemeinden), die wohnheiten etc.) gerechtfertigt und - aus toxikologischer Sicht - zwingend ist. Die arsenhaltige Quellen besitzen und bereits grosse Anstrengungen Bemerkung "ab Wasserhahnen, nach 5 Minuten laufen lassen" sei zu streichen und unternommen haben, um den zur Zeit gültigen Grenzwert von 0.05 durch eine realistische Anforderung zu ersetzen.

mg/l einzuhalten, stellt diese Verschärfung des Grenzwertes für Es gilt auch die EU-Trinkwasserrichtlinie Nr. 98/83/EG vom 3. November 1998 über Arsen vor grosse Probleme. Es wird nicht mehr überall möglich die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu beachten: "Der Wert gilt sein, durch Entfernen arsenhaltiger Quellen vom Trinkwassernetz für eine Probe von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die mit einem geeigne- oder durch Zumischen von Trinkwasser, das nicht arsenhaltig ist, ten Probenahmeverfahren an der Wasserent-nahmestelle in der Weise entnommen den vorgesehenen Grenzwert von 0.01 mg/l einzuhalten. Es wer- wird, dass sich eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch den erhebliche finanzielle Investitionen (Aufbereitungsverfahren) Verbraucher repräsentative Probe ergibt.“

notwendig sein, um den geforderten Grenzwert einzuhalten.

Das BAG ging bislang davon aus, dass mit einem Grenzwert von

0.05 mg/l ein ausreichender Gesundheitsschutz für die Konsumen-

ten besteht. Eine Studie aus dem Jahre 2005 betreffend den Ar-

sengehalt im Walliser Trinkwasser bestätigt dies (Brüschweiler, B.

J. et al. (2005): Occurence of arsenic in drinking water of the canton