Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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article 6 alinéa 8bis lettre e doit être supprimé ou modifié.

Geschäftsstelle IG DHS 6.8bis Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung eines Aromas nur

kleine Differenz zur EU. verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschliesslich Aromaextrakte und / oder natürliche Aromastoffe enthält.

Schweizerischer Verband für 6.8bis Bei der Definition des Begriffs “natürlich” fehlt das Wort “oder”, Der Begriff „natürlich“ darf zur Bezeichnung eines Aromas nur komplementärmedizinische analog, der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 Artikel 16, Absatz 2. verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich Heilmittel Aromaextrakte und/ oder natürliche Aromastoffe enthält.

Schweizerischer Verband für 6.8bis Wir fragen uns, weshalb der Wortlaut des ersten Satzes nicht “......zu 95 Gewichtsprozent aus dem in Bezug genommenen komplementärmedizinische genau aus der VO 1334/2008, Artikel 16, Absatz 4 übernommen Ausgangsstoff gewonnen wurde.”

Heilmittel wurde?

Die Bezeichnung lautet „natürliches ‚Lebensmittel bzw. Lebensmit-In Ihren Erläuterungen verwenden Sie der Einfachheit halber der telkategorie bzw. Ausgangsstoff(e)‘-Aroma“.

Begriff: Natürliches X-Aroma. Im Entwurf steht allerdings “natürli-

ches XYZ-Aroma”. Das sieht sehr unüblich aus. In der Umgangs-

sprache verwenden wir effektiv die Bezeichnung “XY-Aroma”, für

einen Gesetzestext schlagen wir aber die EU-Variante vor. Die

sieht zwar sehr umständlich aus, die Aromenindustrie hat sich aber

daran gewöhnt.

N:b Tippfehler im Entwurfstext: Lebensmittelkateglorie

Schweizerischer Verband für 6.8bis Bst d: Die Bezeichnung „natürliches ‚Lebensmittel bzw. Lebensmittelkakomplementärmedizinische Auch hier empfehlen wir die EU-Variante VO 1334/2008, Artikel 16, tegorie bzw. Ausgangsstoff(e)‘-Aroma mit anderen natürlichen Heilmittel Absatz 5 1:1 zu übernehmen. Aromen“ darf nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil

zum Teil aus dem in Bezug genommenen Ausgangsstoff stammt, dessen Aroma leicht erkennbar ist.

Migros-Genossenschafts- 6.8bis Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung

Bund kleine Differenz zur EU. eines Aromas nur verwendet werden, wenn Aromabestandteil

ausschliesslich Aromaextrakte

und / oder natürliche Aromastoffe enthält.

Coop Genossenschaft 6.8bis Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung eines Aromas nur

kleine Differenz zur EU. verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschliesslich Aromaextrakte und / oder natürliche Aromastoffe enthält.

FIAL Föderation der 6.8bis Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung eines Aromas nur Schweiz. Nahrungsmittelin- kleine Differenz zur EU. verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschliesslich dustrie Aromaextrakte und / oder natürliche Aromastoffe enthält.