Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 212Fedlex · Rapport sur les résultats
article 6 alinéa 8bis lettre e doit être supprimé ou modifié.
Geschäftsstelle IG DHS 6.8bis Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung eines Aromas nur
kleine Differenz zur EU. verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschliesslich Aromaextrakte und / oder natürliche Aromastoffe enthält.
Schweizerischer Verband für 6.8bis Bei der Definition des Begriffs “natürlich” fehlt das Wort “oder”, Der Begriff „natürlich“ darf zur Bezeichnung eines Aromas nur komplementärmedizinische analog, der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 Artikel 16, Absatz 2. verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich Heilmittel Aromaextrakte und/ oder natürliche Aromastoffe enthält.
Schweizerischer Verband für 6.8bis Wir fragen uns, weshalb der Wortlaut des ersten Satzes nicht “......zu 95 Gewichtsprozent aus dem in Bezug genommenen komplementärmedizinische genau aus der VO 1334/2008, Artikel 16, Absatz 4 übernommen Ausgangsstoff gewonnen wurde.”
Heilmittel wurde?
Die Bezeichnung lautet „natürliches ‚Lebensmittel bzw. Lebensmit-In Ihren Erläuterungen verwenden Sie der Einfachheit halber der telkategorie bzw. Ausgangsstoff(e)‘-Aroma“.
Begriff: Natürliches X-Aroma. Im Entwurf steht allerdings “natürli-
ches XYZ-Aroma”. Das sieht sehr unüblich aus. In der Umgangs-
sprache verwenden wir effektiv die Bezeichnung “XY-Aroma”, für
einen Gesetzestext schlagen wir aber die EU-Variante vor. Die
sieht zwar sehr umständlich aus, die Aromenindustrie hat sich aber
daran gewöhnt.
N:b Tippfehler im Entwurfstext: Lebensmittelkateglorie
Schweizerischer Verband für 6.8bis Bst d: Die Bezeichnung „natürliches ‚Lebensmittel bzw. Lebensmittelkakomplementärmedizinische Auch hier empfehlen wir die EU-Variante VO 1334/2008, Artikel 16, tegorie bzw. Ausgangsstoff(e)‘-Aroma mit anderen natürlichen Heilmittel Absatz 5 1:1 zu übernehmen. Aromen“ darf nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil
zum Teil aus dem in Bezug genommenen Ausgangsstoff stammt, dessen Aroma leicht erkennbar ist.
Migros-Genossenschafts- 6.8bis Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung
Bund kleine Differenz zur EU. eines Aromas nur verwendet werden, wenn Aromabestandteil
ausschliesslich Aromaextrakte
und / oder natürliche Aromastoffe enthält.
Coop Genossenschaft 6.8bis Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung eines Aromas nur
kleine Differenz zur EU. verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschliesslich Aromaextrakte und / oder natürliche Aromastoffe enthält.
FIAL Föderation der 6.8bis Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung eines Aromas nur Schweiz. Nahrungsmittelin- kleine Differenz zur EU. verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschliesslich dustrie Aromaextrakte und / oder natürliche Aromastoffe enthält.