Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 217Fedlex · Rapporto sui risultati

Landeskanzlei des Kantons Anhang 3 Trägerstoffe Änderung wie:

Basel-Landschaft Die Angaben wurden von der EU übernommen. Im Vorschlag "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittel-

erhält man den Eindruck, dass Aromen keine Zusatzstoffe sind. Da zusatzstoffe, -aromen oder …"

es sich bei den Aromen im Gegensatz zur EU auch um Zusatzstof- oder

fe handelt, sollte der "-aromen" gestrichen oder so formuliert wer- "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelden, dass klar wird, dass es sich um Zusatzstoffe handelt. zusatzstoffe (einschliesslich -aro-men) oder …"

Siehe weitere Bemerkungen unter Art. 5 Abs. 1 ZuV. Weitere Ausführungen und Änderungsvorschläge siehe unter Art. 5 Abs. 1 ZuV.

Landeskanzlei des Kantons Anhang 3 Aromen Zur besseren Verständlichkeit ist der Inhalt der EU-Verweise hier Basel-Landschaft zu integrieren (Anhang II und V der EU-Verordnung Nr. 1334/2008

EU-Verweise sowie Art. 3 der EU-Verordnung Nr. 2065/2003).

Mehrmals wird auf die Anhänge der EU-Verordnung Nr. 1334/2008

(Anhang II -> bei natürlichen Aromastoffen und Aromaextrakten, F. Aromavorstufen

Anhang V -> bei Reaktionsaromen) sowie auf Art. 3 der EU- Im ersten Satz anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was Verordnung Nr. 2065/2003 bei Raucharomen verwiesen. Dies gemeint ist.

erschwert die Lesbarkeit enorm.

F. Aromavorstufen

Es ist nicht klar, worauf sich im ersten Satz das Wort “sie“ bezieht,

weil alle Substantive in Mehrzahl geschrieben werden (im Gegen-

satz zur EU). Anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was

gemeint ist.

Staatskanzlei des Kantons Anhang 3 Trägerstoffe

Luzern Die Angaben wurden von der EU übernommen. Im Vorschlag Änderug wie:

erhält man den Eindruck, dass Aromen keine Zusatzstoffe sind. Da "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmitteles sich bei den Aromen im Gegensatz zur EU auch um Zusatzstof- zusatzstoffe, -aromen oder …"

fe handelt, sollte der "-aromen" gestrichen oder so formuliert wer- Oder

den, dass klar wird, dass es sich um Zusatzstoffe handelt. "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelzusatzstoffe (einschliesslich -aro-men) oder …"

Siehe weitere Bemerkungen unter Art. 5 Abs. 1 ZuV.

Weitere Ausführungen und Änderungsvorschläge siehe unter Art. 5 Abs. 1 ZuV.

Staatskanzlei des Kantons Anhang 3 Aromen Zur besseren Verständlichkeit ist der Inhalt der EU-Verweise hier Luzern zu integrieren (Anhang II und V der EU-Verordnung Nr. 1334/2008

EU-Verweise sowie Art. 3 der EU-Verordnung Nr. 2065/2003).

Mehrmals wird auf die Anhänge der EU-Verordnung Nr. 1334/2008

(Anhang II -> bei natürlichen Aromastoffen und Aromaextrakten, f. Aromavorstufen

Anhang V -> bei Reaktionsaromen) sowie auf Art. 3 der EU- Im ersten Satz anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was Verordnung Nr. 2065/2003 bei Raucharomen verwiesen. Dies gemeint ist.

erschwert die Lesbarkeit enorm.

f. Aromavorstufen