Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 217Fedlex · Ergebnisbericht
Landeskanzlei des Kantons Anhang 3 Trägerstoffe Änderung wie:
Basel-Landschaft Die Angaben wurden von der EU übernommen. Im Vorschlag "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittel-
erhält man den Eindruck, dass Aromen keine Zusatzstoffe sind. Da zusatzstoffe, -aromen oder …"
es sich bei den Aromen im Gegensatz zur EU auch um Zusatzstof- oder
fe handelt, sollte der "-aromen" gestrichen oder so formuliert wer- "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelden, dass klar wird, dass es sich um Zusatzstoffe handelt. zusatzstoffe (einschliesslich -aro-men) oder …"
Siehe weitere Bemerkungen unter Art. 5 Abs. 1 ZuV. Weitere Ausführungen und Änderungsvorschläge siehe unter Art. 5 Abs. 1 ZuV.
Landeskanzlei des Kantons Anhang 3 Aromen Zur besseren Verständlichkeit ist der Inhalt der EU-Verweise hier Basel-Landschaft zu integrieren (Anhang II und V der EU-Verordnung Nr. 1334/2008
EU-Verweise sowie Art. 3 der EU-Verordnung Nr. 2065/2003).
Mehrmals wird auf die Anhänge der EU-Verordnung Nr. 1334/2008
(Anhang II -> bei natürlichen Aromastoffen und Aromaextrakten, F. Aromavorstufen
Anhang V -> bei Reaktionsaromen) sowie auf Art. 3 der EU- Im ersten Satz anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was Verordnung Nr. 2065/2003 bei Raucharomen verwiesen. Dies gemeint ist.
erschwert die Lesbarkeit enorm.
F. Aromavorstufen
Es ist nicht klar, worauf sich im ersten Satz das Wort “sie“ bezieht,
weil alle Substantive in Mehrzahl geschrieben werden (im Gegen-
satz zur EU). Anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was
gemeint ist.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 3 Trägerstoffe
Luzern Die Angaben wurden von der EU übernommen. Im Vorschlag Änderug wie:
erhält man den Eindruck, dass Aromen keine Zusatzstoffe sind. Da "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmitteles sich bei den Aromen im Gegensatz zur EU auch um Zusatzstof- zusatzstoffe, -aromen oder …"
fe handelt, sollte der "-aromen" gestrichen oder so formuliert wer- Oder
den, dass klar wird, dass es sich um Zusatzstoffe handelt. "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelzusatzstoffe (einschliesslich -aro-men) oder …"
Siehe weitere Bemerkungen unter Art. 5 Abs. 1 ZuV.
Weitere Ausführungen und Änderungsvorschläge siehe unter Art. 5 Abs. 1 ZuV.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 3 Aromen Zur besseren Verständlichkeit ist der Inhalt der EU-Verweise hier Luzern zu integrieren (Anhang II und V der EU-Verordnung Nr. 1334/2008
EU-Verweise sowie Art. 3 der EU-Verordnung Nr. 2065/2003).
Mehrmals wird auf die Anhänge der EU-Verordnung Nr. 1334/2008
(Anhang II -> bei natürlichen Aromastoffen und Aromaextrakten, f. Aromavorstufen
Anhang V -> bei Reaktionsaromen) sowie auf Art. 3 der EU- Im ersten Satz anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was Verordnung Nr. 2065/2003 bei Raucharomen verwiesen. Dies gemeint ist.
erschwert die Lesbarkeit enorm.
f. Aromavorstufen