Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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enthalten.

Staatskanzlei des Kantons 5.2 Die Formulierung ist verwirrend: nicht zugelassene Süssungsmittel mögen Tafelsüssen sind Zubereitungen von Süssungsmitteln, Thurgau Tafelsüssen sein, aber eben: nicht zugelassene. die …

Verband der Kantonsche- 5.2 "Tafelsüssen sind Zubereitungen zugelassener Süssungsmittel". Anpassung:

miker der Schweiz (VKCS) "Tafelsüssen sind Präparate von Süssungsmitteln".

Den Begriff "Zubereitungen" durch den Begriff "Präparate" ersetzen, damit es im

ganzen Artikel einheitlich wird. Zudem steht in Art. 39 LKV auch Süssungsmit-

telpräparate.

Das Wort "zugelassen" ist unseres Erachtens nicht nötig und eher verwir¬rend.

Neu steht, dass Tafelsüssen Lebensmittelzutaten enthalten können und als Im Zusammenhang mit den Lebensmittelzutaten zum Ersatz von Zuckerarten bestimmt sind. Durch die offene, allgemeine Formulie- besseren Verständnis konkreter angeben, was für Zutarung ist nicht mehr klar, ob auch Zuckerarten als Lebensmittelzu¬taten einge- ten eingesetzt werden dürfen. Beispiels-weise wie bisher setzt werden können (beispielsweise Lactose bei Tabletten). im Sinne von:

Tabletten dürfen Lactose enthalten.

Können Lebensmittelzutaten als Füllstoffe (z.B. Dextrine) enthalten.

Staatskanzlei des Kantons 5.2 "Tafelsüssen sind Zubereitungen zugelassener Süssungsmittel". Anpassung:

Aargau "Tafelsüssen sind Präparate von Süssungsmitteln".

Den Begriff "Zubereitungen" durch den Begriff "Präparate" ersetzen, damit es im

ganzen Artikel einheitlich wird. Zudem steht in Art. 39 LKV auch Süssungsmit-

telpräparate.

Das Wort "zugelassen" ist unseres Erachtens nicht nötig und eher verwir¬rend.

Neu steht, dass Tafelsüssen Lebensmittelzutaten enthalten können und als Im Zusammenhang mit den Lebensmittelzutaten zum Ersatz von Zuckerarten bestimmt sind. Durch die offene, allgemeine Formulie- besseren Verständnis konkreter angeben, was für Zutarung ist nicht mehr klar, ob auch Zuckerarten als Lebensmittelzu¬taten einge- ten eingesetzt werden dürfen. Beispiels-weise wie bisher setzt werden können (beispielsweise Lactose bei Tabletten). im Sinne von:

Tabletten dürfen Lactose enthalten.

Können Lebensmittelzutaten als Füllstoffe (z.B. Dextrine) enthalten.

Staatskanzlei des Kantons 5.2 "Tafelsüssen sind Zubereitungen zugelassener Süssungsmittel". Anpassung:

Solothurn "Tafelsüssen sind Präparate von Süssungsmitteln".

Den Begriff "Zubereitungen" durch den Begriff "Präparate" ersetzen, damit es im

ganzen Artikel einheitlich wird. Zudem steht in Art. 39 LKV auch Süssungsmit-

telpräparate.

Das Wort "zugelassen" ist unseres Erachtens nicht nötig und eher verwir¬rend.

Neu steht, dass Tafelsüssen Lebensmittelzutaten enthalten können und als Im Zusammenhang mit den Lebensmittelzutaten zum Ersatz von Zuckerarten bestimmt sind. Durch die offene, allgemeine Formulie- besseren Verständnis konkreter angeben, was für Zutarung ist nicht mehr klar, ob auch Zuckerarten als Lebensmittelzu¬taten einge- ten eingesetzt werden dürfen. Beispiels-weise wie bisher setzt werden können (beispielsweise Lactose bei Tabletten). im Sinne von:

Tabletten dürfen Lactose enthalten.