Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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Bo Butter Generelle Wir stellen fest, dass bei den Begriffen die schweizerischen Begriffe wie z.B.
Bemerkungen "Rahm" oder "entwässerte Butter" nicht übernommen wurden. Wir sind der Meinung, dass diese Begriffe ergänzend zu den aus dem EU-Recht übernommenen Begriffe wie "Sahne" oder "wasserfreies Milchfett" weiter beibehalten werden sollten.
Swiss Granum Generelle Auch in der Zusatzstoffverordnung sind keine Verweise auf EU Recht anzubrin-
Bemerkungen gen, sondern die Anforderungen ausformuliert zu integrieren.
Wir verweisen auf die Stellungnahmen unserer Mitgliederorganisationen SwissOlio und Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband.
Nachstehend sind noch die Anmerkungen unseres Branchenpartners Swissmill aufgeführt.
Die Zusatzstoffverordnung soll einer Totalrevision unterzogen werden mit dem Ziel, technische Handelshemmnisse mit der EU im Bereich der Zusatzstoffe abzubauen. Deshalb wird die Zusatzstoffverordnung soweit möglich entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 231/ 2012 totalrevidiert.
Im vorliegenden Revisionsentwurf sind die Abweichungen von der vollständigen Harmonisierung bedingt durch das aktuell gültige Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) vom 9. Oktober 1992 (Stand am 1. Januar 2012), welchem die ZuV unterstellt ist. Deren vollständige Harmonisierung wird somit erst mit dem Inkrafttreten des totalrevidierten LMG möglich sein. Im Mai 2011 hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf des LMG verabschiedet, welcher nun im Parlament behandelt wird. Die Inkraftsetzung wird frühestens 2014 erwartet. Wir erachten es daher als unangebracht den Entscheiden der Eidg. Räte auf Verordnungsstufe vorzugreifen.
Gastrosuisse Generelle Wir sehen aus gastgewerblicher Sicht keine Möglichkeit die Verordnung in der
Bemerkungen vorliegenden Version sinnvoll zu
kommentieren. Allgemein stellen wir fest, dass sie so in der Praxis nicht umsetzbar ist und deshalb komplett
überarbeitet werden muss.
Stiftung für Konsumenten- Generelle La position des enzymes est peu claire dans ce projet d‟ordonnance. Elle schutz SKS Bemerkungen demande à être précisée.
L‟adaptation au droit européen est certes logique. Dans le cadre de cette harmonisation, nous demandons de reprendre également l‟obligation de la mention avec le nom ou le numéro E des colorants E110, E104, E122, E129, E102, E124 : « peut avoir des effets indésirables sur l‟activité et l‟attention chez les enfants ».
Enumérer dans une liste les denrées alimentaires dans lesquelles les arômes ne sont pas autorisés améliore leur visibilité, ce qui est positif. Il est par contre regrettable que l‟ajout d‟arômes soit dorénavant autorisé dans plusieurs