Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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dert. Mit den Neuerungen für gesundheitsbezogene Angaben kann

den Bedürfnissen von Diabetikerinnen und Diabetikern Rechnung

getragen werden." Weder in der gültigen Fassung der LKV noch in

der vorgeschlagenen Revision befinden sich gesundheitsbezogenen

Angabe bzgl. Diabetikern.

Landeskanzlei des Kan- Generelle Die Regelung weiterer Stoffe (wie Phytosterine, Beta-Glucan und

tons Basel-Landschaft Bemerkungen Katechine) wird begrüsst.

Hinsichtlich Health Claims gibt es bei Coffein und Carnitin Unter-

schiede gegenüber der EU. Sollen diese künftig bestehen bleiben?

Sind diese Unterschiede wissenschaftlich vertretbar?

Landeskanzlei des Kan- übrige Nahrungsergänzungsmittel Ergänzung unter Abs. 4 oder neu als Abs. 4a:

tons Basel-Landschaft Die zulässigen Höchstmengen der Stoffe werden nicht vollständig "Die Zulässigkeit der Höchstmengen der Vitamine, Mineralstoffe und

geregelt (im Gegensatz beispielsweise bei Ergänzungsnahrung anderen Substanzen richtet sich nach Anhang 13."

unter Art. 20 Abs. 7 oder bei malzextrakthaltigen Nahrungsmitteln

unter Art. 21 Abs. 4). Es wird unter Art. 22 Abs. 5 nur auf die Über-

dosierung von Vitaminen eingegangen. Unter Art. 22 Abs. 3 wird nur

auf die Art der Stoffe, nicht aber auf deren Höchstmengen einge-

gangen.

Die zulässigen Höchstmengen der Stoffe sind zu regeln.

Landeskanzlei des Kan- 23.1 Wird Bst. v unter Art. 2 Abs. 2 aufgehoben, so sollte auch Art. 23 Wird Bst. v aufgehoben, ebenfalls Art. 23 aufheben und die Produktons Basel-Landschaft aufgehoben und die neue Speziallebensmittelkategorie unter Art. tegruppe "Lebensmittel mit Zusatz von Phytosterinen…" unter Art.

23a aufgeführt werden. Andernfalls führt dies zu Unsicherheiten. 23a aufführen.

Siehe auch Anmerkungen unter Art. 2 Abs. 2.

Landeskanzlei des Kan- 23.1 Phytosterine etc. dürfen laut Buchstabe b den Milcherzeugnissen Sollte nicht bei allen Milchprodukten der Zusatz möglich sein, den tons Basel-Landschaft zugesetzt werden. Es ist nicht klar, was mit diesem Begriff gemeint Begriff "Milcherzeugnis" klarer formulieren.

ist. Zu den Milcherzeugnissen gehören beispielsweise auch Milch,

Rahm und Käse. Sollen wirklich bei allen Milcherzeugnissen diese

Zusätze möglich sein? Der Begriff "Milcherzeugnis" wird lebensmit-

telrechtlich nirgends definiert. Nach Durchsicht der BAG-

Bewilligungen wurden Phytosterine etc. bisher nur Joghurtdrinks

zugeführt. Ist es die Absicht des Gesetzgebers, dass bei sämtlichen

Erzeugnissen aus Milch diese Zusätze möglich sind? Wir stellen dies

in Frage.

Landeskanzlei des Kan- 23.2 Lebensmittel mit Zusatz von Phytosterinen…. Müssen zusätzlich zu Den Inhalt analog der EU-Verordnung übernehmen. Beispielsweise: tons Basel-Landschaft den Angaben nach Art. 4 Abs. 1 aufweisen: "a. den Hinweis «mit zugesetzten Pflanzen¬sterinen» beziehungs-

"a. gegebenenfalls den Hinweis «mit zugesetzten Pflanzensterinen» weise «mit zugesetzten Pflanzen-stanolen» im gleichen Sichtfeld wie beziehungsweise «mit zugesetzten Pflanzenstanolen»". die Sach-bezeichnung des Lebensmittels."

Die Angabe wird durch den Begriff "gegebenenfalls" verwirrend und

stellt inhaltlich auch einen Unterschied zum Anhang III der EU-

Verordnung Nr. 1169/2011 dar. Der Inhalt sollte von der EU-