Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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Ziffer 1 und 2, Buchstaben c und f…."

Staatskanzlei des Kan- 5.7 Der Absatz stammt ansatzweise von der EU-Verordnung Nr. 29/2012 Änderung wie:

tons Solothurn (Art. 6 Abs. 2). Falls diese Bestimmung wirklich vollständig übernom- "… in anderen Lebensmitteln als Speise-ölmischungen nach Art. 4

men werden muss (was langsam aber sicher unsinnig wird -> man hat Abs. 2 hingewiesen, so muss unmittelbar nach der Sachbezeichnung doch Art. 9, 10 LKV zur mengenmässigen Angabe von Zutaten), so des Lebensmittels der Anteil der …

sollten die Angaben präziser übernommen werden, damit keine Un- Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Thunfisch in Olivenöl terschiede und Interpretations-schwierigkeiten entstehen. und Sardinen in Olivenöl."

Würde man Art. 6 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 29/2012 überneh- Der Absatz ist hinsichtlich EU-Konformität noch-mals zu überprüfen men, so müsste sich dieser Absatz auf Olivenöle und Oliventresteröl und entsprechend anzupassen.

nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 1 und 2, Buchstaben c und

f dieser Verordnung beziehen. Wird beim rechten Änderungsvor-

schlag nicht berücksichtigt.

Staatskanzlei des Kan- übrige Definition Speiseöl Variante 1 (Vorzug):

tons Solothurn "Speiseöl ist Öl tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, dessen vor- Art. 2 unverändert beibehalten und die "neuartigen Speiseöle" (raffi-

wiegende Bestandteile die Glycerinester der natürlichen Fettsäuren niertes Echiumöl, raffiniertes Allanblackia-Saatöl, Diacylglyceridöl sind. Es ist bei Raumtemperatur flüssig." pflanzlichen Ursprungs, Rapsöl und Maiskeimöl mit hohem Anteil an Einige der unter dem "Abschnitt 2a: Neuartige Speiseöle" aufgeführ- unverseifbaren Bestandteilen, Krillöl) unter dem "2. Abschnitt: Speiten Öle fallen von der Definition her unter Art. 2 und sind in diesem seöl" erfassen.

Sinne nicht "neuartig" (wie raffiniertes Echiumöl, raffiniertes Allanbla-

ckia-Saatöl, Diacylglyceridöl pflanzlichen Ursprungs, Rapsöl und Die verbleibenden "neuartigen Speiseöle" könnten in diesem Fall Maiskeimöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen). Auf- unter einem aussagekräftigeren Abschnittstitel wie "Speiseöle aus grund dieser allgemeinen Definition müssten die erwähnten "neuarti- Mikroorganis¬men" zusammengefasst werden.

gen Speiseöle" unter diesem Abschnitt erfasst werden und nicht unter

dem "Abschnitt 2a: Neuartige Speiseöle". Oder

Falls diese Öle unter dem Abschnitt "neuartige Speiseöle" oder unter Variante 2:

einem anderen Titel erfasst werden sollen, so ist unseres Erachtens Definition von Art. 2 so anpassen, dass die erwähnten "neuartigen die Definition von Art. 2 so anzupassen, dass die erwähnten "neuarti- Speiseöle" nicht darunter fallen und die Rechtssituation entsprechend gen Speiseöle" nicht darunter fallen. Sonst führt dies zu einer Verlet- klar wird.

zung der Rechtsklarheit. Evtl. könnten die deutschen Leitsätze für Speisefette und Speiseöle als Grundlage für die Definition herbeigezogen werden (siehe Beg-Die vom BAG vorgeschlagene Unterscheidung zwischen "traditionel- riffsbestimmung unter 1.1.1).

len" und "neuartigen Speiseölen" wird auch nicht als ideal angesehen. Je nach Änderung müsste unter Umständen auch Art. 6 (Definition Die Begriffe könnten im Rahmen der Werbung missbraucht werden. Speisefette) angepasst werden.

Der Interpre-tationsspielraum dieser Begriffe ist sehr gross.

Staatskanzlei des Kan- 5a.1 In den ersten beiden Sätzen steht, dass Krillöl durch Acetonextraktion Anpassungsvorschlag:

tons Solothurn gewonnen wird. Die doppelte Aufführung dieser Angabe ist nicht "Krillöl ist ein … Lipidextrakt aus ….".

nötig. Wir schlagen vor, im ersten Satz nicht auf die Acetonextraktion

einzugehen.

Staatskanzlei des Kan- 5b.1 Im Gegensatz zum EG-Kommissionsentscheid Nr. 2003/427/EG wird Die Sachbezeichnung sollte im Hinblick auf den EG-

tons Solothurn im EG-Kommissionsentscheid Nr. 2009/778/EG in der Sachbezeich- Kommissionsentscheid Nr. 2009/778/EG noch-mals über¬prü¬ft

nung "DHA-reich" nicht mehr erwähnt. Hat dies einen speziellen