Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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den können.

Ferner kann die schriftliche Allergen-Informationen durch die in Anhang

3 aufgeführten Piktogramme erfolgen. Es wäre zu begrüssen, wenn

diese Möglichkeit generell für alle Lebensmittel in der LKV festgeschrie-

ben würde.

Regierungskanzlei des 10.1 Eine Angabe von allergenen oder andere unerwünschte Reaktionen Art. 10 Abs. 1 lit. E streichen. Kantons Glarus auslösenden Stoffe ist überflüssig. Einerseits steht dafür keine zufrie-

denstellende Analytik zur Verfügung und andererseits wissen Weintrin-

ker, worauf sie sich einlassen.

Staatskanzlei des Kantons 10.1 "…mit einer vom BAG anerkannten Analysemethode es sei im Artikel auf das Schweizerische Lebensmittelbuch zu St. Gallen nachweisbar sind…" Es wäre hilfreich zu erwähnen, wo diese Methoden verweisen

publiziert sind. Nach gängiger Praxis finden solche Methoden Einzug in

das Schweizerische Lebensmittelbuch, das im Rechtstext zu erwähnen

ist

Chancellerie d’Etat du 10.1 Selon les commentaires, la déclaration des allergènes doit être faite dès

Canton de Genève lors que leur présence est détectable selon une méthode reconnue par

l'OFSP. Cette indication précise doit figurer dans le texte de l'article.

Informationszentrum 10.1 Die Deklaration von Allergenen hat nur dann zu erfolgen, wenn sie im

Schweizer Wein Endprodukt tatsächlich nachgewiesen warden können. Diese Lösung ist

sehr zu begrüssen. Die Schweiz stützt sich auf die vom OIV anerkannten

Analysemethoden, die in gewissen Punkten nicht mit denjenigen der EU

übereinstimmen. Es könnte daher theoretisch möglich sein, dass ein aus

der EU importierter Wein gemäss EU-Gesetzgebung “allergenfrei” ist,

jedoch gemäss “OIV-Methode” Allergenspuren aufweist. Was geschieht

in einem solchen Fall?

Auch die Tatsache, dass die Deklaration durch ein Piktogramm erfolgen

kann (ohne zusätzlichen Text wie in der EU) beurteilen wir als positiv.

Staatskanzlei des Kantons 10.1 Eine Angabe von allergenen oder anderen unerwünschte Reaktionen

Schaffhausen auslösenden Stoffen ist überflüssig. Einerseits steht dafür keine zufrie- Art. 10 Abs. 1 lit. e streichen.

denstellende Analytik zur Verfügung und andererseits wissen Weintrin-

ker, worauf sie sich einlassen.

Verband der Kantonsche- 11.1 Ergänzung: Ergänzung:

miker der Schweiz (VKCS) "Schaumwein wird gewonnen durch erste oder zweite alkoholische "Schaumwein wird gewonnen durch erste oder zweite alkoholi-

Gärung von: sche Gärung von:

a. frischen Weintrauben, a. frischen Weintrauben,

b. Traubenmosten oder b. Traubenmosten oder

c. Wein. c. Wein.