Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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Gesetzgebung. Tomaten werden in der Verordnung über Obst,
Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte unter Gemüse eingeteilt (Art. 5 Abs. 2 Bst. d. Fruchtgemüse). Demzufolge werden Tomatensaft und Tomatensaftkonzentrat (Tomatenpüree) logischerweise bisher in der Verordnung über alkoholfreie Getränke unter Gemüsesäfte unter Gemüsesäften / Gemüsesaftkonzentrat umschrieben. Tomaten fallen auch in der FIV unter den Begriff "Gemüse". Es wird in der FIV an mehreren Orten erwähnt, dass unter den Begriff "Gemüse" die in Artikel 5 der Verordnung über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte umschriebenen Pflanzen oder Pflanzenteile fallen: Siehe beispielsweise Erläuterung zur Liste 2 für Metalle (unter Ziffer 2.4) oder Erläuterung zur Liste 4 für andere Fremd- oder Inhaltsstoffe (unter Ziffer 4.4). Solche Diskrepanzen sind zu vermeiden. Hingewiesen sei auch,
dass Tomaten von der durchschnittlichen Konsumentenschaft als Gemüse (Fruchtgemüse) verwendet werden. Unter diesen Gesichtspunkten sollte auf die Umteilung von Tomatensaft / -
konzentrat zu Fruchtsäften verzichtet werden. Die Umteilung hätte auch auf weitere Artikel in der Verordnung über alkoholfreie Getränke einen Einfluss. Aus Art. 30 und 32 müsste der Tomatensaft / das -konzentrat entsprechend neu unter den Fruchtsäften erfasst werden. Dies wurde im Revisionsvorschlag ebenfalls nicht berücksichtigt.
GSLI Gesellschaft Schwei- Generelle Fruchtsäfte - Tomatensaft
zer Lebensmittelinspekto- Bemerkungen Neu soll der Tomatensaft nicht mehr unter den Gemüsesäften,
rinnen und Lebensmittelin- sondern unter den Fruchtsäften eingeteilt werden. Die neue vorgespektoren sehene Einteilung führt zur Widersprüchlichkeiten mit der Schweizer
Gesetzgebung. Tomaten werden in der Verordnung über Obst,
Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte und der FIV unter Gemüse eingeteilt. Demzufolge werden Tomatensaft und Tomatensaftkonzentrat (Tomatenpüree) logischerweise bisher in der Verordnung über alkoholfreie Getränke unter Gemüsesäfte unter Gemüsesäften / Gemüsesaftkonzentrat umschrieben. Unter diesen Gesichtspunkten sollte auf die Umteilung von Tomatensaft / -konzentrat zu Fruchtsäften verzichtet werden.
Stiftung für Konsumenten- Generelle L‟interdiction d‟ajouter du sucre dorénavant dans tous les jus de schutz SKS Bemerkungen fruits est saluée par les associations de consommateurs. Le fait de
traiter tous les jus de fruits de la même manière augmente la
transparence et la confiance des consommateurs. Les boissons énergétiques sont un sujet de préoccupation pour les
consommateurs, parents ou non. Les inclure dans l‟ordonnance sur les boissons sans alcool peut sembler logique. Néanmoins, les intégrer dans la rubrique boissons instantanés et prétes à la
consommation n‟est pas adapté, le sujet est trop différent et trop important. Ces boissons contiennent des substances dont il faut limiter la consommation. Ils sont donc très différents des limonades