Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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genstände: Die Anforderungen gründen auf umweltrechtlichen Überle-

gungen). Die HKV wird immer mehr zum Auffangbecken von unter-

schiedlichen Sicherheits-aspekten. Für die Vollzugsorgane wird damit

das Durchsetzen von verhältnismässigen Massnahmen bei Nicht-

Konformität immer komplizierter. Diesem Problem ist bei der Ausgestal-

tung der HKV mehr Beachtung zu schenken.

Staatskanzlei des Übest Sowohl bei Art. 2b als auch bei Art. 5 Absatz 3bis handelt es sich um Übergangsfrist streichen. Alternativ: Kantons Obwalden Konkretisierungen von Anforderungen für den Gesundheitsschutz. Massiv kürzer halten!

Gebrauchsgegenstände, welche die Gesundheit gefährden können,

waren schon vorher verboten. Eine Übergangsfrist entspricht einer

Bewilligung, bei gewissen Gebrauchsgegenständen den allgemeinen

Artikel auszuhebeln.

Landeskanzlei des Übest Sowohl bei Art. 2b als auch bei Art. 5 Absatz 3bis handelt es sich um Übergangsfrist streichen. Alternativ: Kantons Basel- Konkretisierungen von Anforderungen für den Gesundheitsschutz. Massiv kürzer halten!

Landschaft Gebrauchsgegenstände, welche die Gesundheit gefährden können,

waren schon vorher verboten. Eine Übergangsfrist entspricht einer

Bewilligung, bei gewissen Gebrauchsgegenständen den allgemeinen

Artikel auszuhebeln.

Standeskanzlei des Übest Sowohl bei Art. 2b als auch bei Art. 5 Absatz 3bis handelt es sich um Übergangsfrist streichen. Alternativ: Kantons Uri Konkretisierungen von Anforderungen für den Gesundheitsschutz. Massiv kürzer halten!

Gebrauchsgegenstände, welche die Gesundheit gefährden können,

waren schon vorher verboten. Eine Übergangsfrist entspricht einer

Bewilligung, bei gewissen Gebrauchsgegenständen den allgemeinen

Artikel auszuhebeln.

Staatskanzlei des Übest Sowohl bei Art. 2b als auch bei Art. 5 Absatz 3bis handelt es sich um Übergangsfrist streichen. Alternativ: Kantons Luzern Konkretisierungen von Anforderungen für den Gesundheitsschutz. Massiv kürzer halten!

Gebrauchsgegenstände, welche die Gesundheit gefährden können,

waren schon vorher verboten. Eine Übergangsfrist entspricht einer

Bewilligung, bei gewissen Gebrauchsgegenständen den allgemeinen

Artikel auszuhebeln.

Staatskanzlei des Übest Sowohl bei Art. 2b als auch bei Art. 5 Absatz 3bis handelt es sich um Streichung der Übergangsfrist streichen. Alternativ: Übergangsfrist sehr Kantons Zürich Konkretisierungen von Anforderungen für den Gesundheitsschutz. kurz ansetzen.

Gebrauchsgegenstände, welche die Gesundheit gefährden können,

waren schon vorher verboten. Entsprechend erübrigt sich eine Über-

gangsfrist.

Staatskanzlei des Übest Sowohl bei Art. 2b als auch bei Art. 5 Absatz 3bis handelt es sich um Übergangsfrist streichen oder zumindest massiv kürzer halten. Kantons Bern Konkretisierungen von Anforderungen für den Gesundheitsschutz.

Gebrauchsgegenstände welche die Gesundheit gefährden können

waren schon vorher verboten. Eine Übergansfrist entspricht einer Bewil-