Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 89Fedlex · Rapporto sui risultati
Kantons Glarus Bemerkun- Die vorliegende Revision beinhaltet diverse Verweise auf EU-
gen Rechtstexte. Es ist nicht praktisch, wenn Begriffe und Definitionen in der europäischen Gesetzgebung nachgeschaut werden müssen. Zudem wird die Lesbarkeit enorm erschwert.
Für die Praxis wäre es sehr hilfreich, wenn die zitierten Texte in einem Anhang aufgeführt würden.
Übergangsfristen
In den einzelnen Verordnungen werden die Übergangsfristen unterschiedlich geregelt. Die Umsetzung des Verordnungspakets hat Änderungen von nahezu allen auf dem Schweizer Markt verfügbaren Lebensmittelpackungen zur Folge. Die Fristen sind mindestens gleich lang zu wählen wie in der EU. Wir beantragen für sämtliche zu revidierenden Verordnungen folgende Übergangsbestimmung:
„1. Lebensmittel, die der Änderung vom … dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis (3 Jahre nach Inkrafttreten) nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt und gekennzeichnet werden.
2. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.“
Staatskanzlei des Kan- Generelle Die geplanten Anpassungen sind zu begrüssen. Die Festsetzung tons Zürich Bemerkun- tieferer Toleranz- oder Grenzwerte (z.B. für Arsen, Cadmium, Uran)
gen und neuer Werte (z.B. für Bor, Chrom, Kupfer) ist sinnvoll. Auch der beabsichtigte Verzicht auf eine Festsetzung solcher Werte für einige Stoffe (z.B. Hydrazin, Phenole) sowie die Zusammenfassung gewisser Ein - zelstoffe unter Summenparametern (z.B. bei flüchtigen Halogen - kohlenwasserstoffen) sind nachvollziehbar. Zudem begrüssen wir die Neu regelungen zum Trinkwasser und die Unterscheidung zwischen Leitungs- und Flaschenwasser. Schliesslich befürworten wir auch die Anpassung der THC-Grenzwerte in Produkten mit Hanfbestandteilen. Aufgrund der in den letzten Jahren festgestellten THC-Gehalte in ausgewählten Produkten dürfte die Senkung der Grenzwerte zu keinen grösseren Problemen führen.
Regierungskanzlei des Generelle Mit der Allgemeinverfügung des BAG Nr. 1129 über die Bewilligung Kantons Glarus Bemerkun- von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten
gen Produkten nach Artikel 16c THG wird unseres Erachtens im Bereich der Spirituosen auch die Fremd- und Inhaltsstoff-Regelung der EU übernommen. Damit erübrigt sich ein Kommentar unsererseits in Bezug auf die einzelnen Änderungen dieser Verordnung.
SVGW Generelle Art. 12 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineral-
Bemerkun- wasser umschreibt die Anforderungen an natürliches Mineralwas-