Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/55: Revisione delle ordinanze relative alla nuova legge sulle derrate alimentari (progetto Largo) · 25 pagine
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29 Ordinanza del DFI sui procedimenti tecnologici e sugli ausiliari tecnologici atti alla preparazione di derrate alimentari (OPrTec)
Particolarmente controversa è stata l’irradiazione di derrate alimentari. "Lebensmittel sollten nur bestrahlt werden dürfen, wenn dies aus Gründen der Nahrungsmittelhygiene erforderlich ist oder wenn damit nachweislich ein technologischer oder sonstiger Vorteil oder ein Nutzen für den Verbraucher verbunden ist und wenn sich die Lebensmittel in einwandfreiem Zustand befinden und für den Verzehr geeignet sind, da ionisierende Strahlung nicht als Ersatz für Hygiene- oder Gesundheitsmassnahmen, gute Herstellungs- oder landwirtschaftliche Praktiken eingesetzt werden darf. Bis dato ist innerhalb der EU die Bestrahlung von Lebensmitteln bewilligungspflichtig" rilevano l’ACCS e diversi Cantoni. La Stiftung für Konsumentenschutz scrive: "Die vorliegende Verordnung sieht eine massive Erweiterung der Möglichkeiten vor, Lebensmittel zu bestrahlen. Bislang war in der Schweiz die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen generell zugelassen, die Bestrahlung von andern Lebensmitteln ist in der Schweiz weiterhin bewilligungspflichtig. Auch in der EU war nur die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen zugelassen. (…) Die Deklaration soll in jedem Fall, also auch im Offenverkauf, schriftlich erfolgen."
L’Unione professionale svizzera della carne chiede che: "Nachdem die EU am 27.8.2015 über die EU-Verordnung 1474/2015 die Verwendung von wiederaufbereitetem Heisswasser zur Entfernung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Schlachtkörpern eingeführt hat, beantragen wir deren Einführung auch hierzulande."
Migros auspica che: "Bestehende Informationsschreiben 155 zur Behandlung von pflanzlichen Lebensmitteln beim Waschprozess in Verordnung aufnehmen und Klärung, ob Verfahren bewilligt ist und Kennzeichnung nur erfolgen muss, wenn technologisch wirksame Stoffe im Lebensmittel verbleiben."
Il Cantone di Basilea Città propone la seguente aggiunta: "Zulässig zur Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen mit anderen Verfahren als dem Abspülen mit Trinkwasser sind in einem abschliessenden Arbeitsschritt Verfahren nach Anhang 4 zugelassen. Die so behandelten Schlachttierkörper sind gemäss Art. 6 zu kennzeichnen."
30 Ordinanza dell’USAV concernenti le condizioni per l’importazione e l’immissione sul mercato di derrate alimentari a seguito dell’incidente verificatosi nella centrale nucleare di Chernobyl
I Cantoni e l’ACCS richiedono un’ordinanza generica invece di una legata a uno specifico evento: "Es bedarf einer allgemeinen Verordnung, die die bisher in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung festgelegten Nuklide regelt (eine Möglichkeit ist, dies in der VKo zu regeln). Im Ereignisfall kann vom Gesetzgeber zusätzlich, aufgrund der Lagebeurteilung, eine spezielle Regelung getroffen werden (siehe auch Allgemeine Bemerkungen zu 22 VKO). Ohne eine allgemeine Verordnung bleibt die Frage ungeklärt, was mit radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln geschehen soll, deren nachweisbarer Ursprung der Radioaktivität weder ein konkretes Ereignis in Japan, Tschernobyl oder sonstwo ist und wie die Zuständigkeiten für die Anordnung von allfälligen Massnahmen geregelt sind. Lebensmittel müssten gemäss der Strahlenschutzgesetzgebung beurteilt werden. Dazu wäre auch StSG Art. 18 anzupassen. Mit den heutigen Grenzwerten der Strahlenschutzgesetzgebung würde der Vollzug deutlich erschwert."
Le organizzazioni per la tutela dei consumatori argomentano come segue: "L’abandon de valeurs maximales générales pour les substances radioactives n’est pas tolérable. Indépendamment des contaminations dues à des évènements particuliers tels que Tchernobyl ou Fukushima, des critères doivent être fixés pour permettre l’appréciation de denrées dont l’origine de la contamination est inconnue. Les valeurs actuelles de l’OSEC doivent être reprises dans l’ordonnance sur les contaminants
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