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18'673 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 349/374

Als Norm
  1. BGE 70 I 20923.10.1944Das Bundesgericht kann die Grenzen, die seiner Prüfungsbefugnis durch Art. 4: BV gezogen sind, auch nicht auf den Wunsch der Parteien überschreiten (Erw. 1). Stiftungen. Errichtung. Befugnisse der Aulsicktsbekörde (Art. 80 ff., 84 ZGB). Die Errichtung einer Stiftung hängt nicht
  2. BGE 70 I 18320.10.1944WehrBteuer: 1. Kapitalgewinne aus der Liquidat on zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichteter Unternehmen urterliegen der Besteuerung nach Art. 43, Abs. 2 WStB. 2. Bei Berechnung des Liquidationsgewinns ist von den Gestehungskosten auszugehen, wenn nicht früher, solange das
  3. BGE 70 I 27820.10.1944Warenumsatzsteuer: 1. In der Textilindustrie ist die Ablieferung der vom Graveur auf Bestellung des Stoffdruckers gravierten Walzen eine Warenlieferung nach Art. 15 WUStB. 2. Die gravierten Walzen sind nicht Werkstoff im Sinne des Art. 18 WUStB. 3. Unerheblich ist, ob die Kost
  4. BGE 70 II 27117.10.1944haft gerechtfertigte Bereicherung. Z hl uf Bürfl.sc ,'. un. b im Bereichel'Ullgsanspruch aus a ung a. Pal>SIvlegItuna.t Ion e.,. haft Grund einer TUlgültIgen Burgsc.
  5. BGE 70 II 19512.10.1944Vatersclwjt, Alimentationsvertrag. Anfechtung wegen Willensmangels nach Entdeckung des von der Mutter in der kritischen Zeit gehabten Mehrverkehrs. Die Grundlagen eines solchen Vertrages bestimmen sich nach den Umständen des Vertragsschlusses. ZGB 303, 307 ff., OR 24 Ziff. 4.
  6. BGE 70 II 20710.10.19441. Hat ein Kanton nicht Gebrauch gemacht von der Möglichkeit, Bestimmungen aufzustellen über die Verantwortlichkeit seiner Beamten für den Schaden, den sie in Ausübung ihrer amtlichen Verrichtungen verursachen (Art. 61 OR), so sind für die Haftung Art. 41 ff. OR massgebend. Dies
  7. BGE 70 III 8604.10.1944Die Verordnung des Bundesgerichtes über den Genossenschaftskonkurs, vom 20. Dezember 1937, ist nicht anwendbar — auch nicht analog — auf den Konkurs der Gesellschaft mit besohränkterHaftu.ng.
  8. BGE 70 II 14921.09.1944Vorkaufsrecht. Unwirksamkeit desselben gegenüber einem «KindB. kaul.» Ob der Verkauf an den gesetzlichen Erben vorwiegend im Hinblick auf dessen künftiges Erbrecht erfolgte, ist Tatfrage. Geldwertmässige Begünstigung., des Erben ist nicht nötig; in der blossen Sicherung des Überg
  9. BGE 70 III 6520.09.1944Dienstverhältnis mit Pensionsberechtigung. Die Witwenrente ist keine im Sinne von Art. 519 Abs.2 0& bestellte Leibrente. Sie kann daher nicht gültig gemäss Art. 92 Ziff. 7 SchKG unpfändbar erklärt werden, sondern fällt unter Art. 93 SehKG.
  10. BGE 70 I 17615.09.1944Wehrsteuer: Personen, die nach Massgabe von Art. 717 OR zu der Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft herangezogen werden, unterliegen als Organe der Geschäftsführung der Sondersteuer auf Tantiémen.
  11. BGE 70 I 13714.09.1944Ist die von Art. 265 OR vorgesehene Fristansetzung an den Mieter zur Zahlung des rückständigen Mietzinses unter Androhung der Vertragsauflösung in den Zahlungsbefehl für den Mietzins nach Art. 282 SchKG aufgenommen und damit dem Mieter zugestellt worden, so ist ihre Wirksamkeit g
  12. BGE 70 II 19914.09.1944Einmischung in die Erbschaft. Art. 571 Abs. 2 ZGB: — ist auch möglich bei überschuldeter Erbschaft (Erw. 1); — liégt nicht vor, wenn der verfügende Erbe die betreffenden Sachen nicht als zur Erbschaft gehörend betrachtet (Erw. 4). Verlügu,ng über Fahrnis durch constitutum poss
  13. BGE 70 II 12720.07.1944PeraönUchkeitareeht, Art. 28 ZGB, 49· OR. Recht der Witwe, sich dagegen Zur Wehr zu setzen, dass ein Gemälde, das ihren Gatten auf dem Totenbett darstellt, ohne ihre Zustimmung öffentlich ausgestellt wird. Berufung, Art. 61 OG. Zulässigkeit der Berufung ohne Rücksicht auf den St
  14. BGE 70 I 10430.06.1944Begriff des im Handelsregister eintragspflichtigen Handelsgewerbes (Art. 934 Abs.l OR, Art. 53 A Ziffer 2 HRegV.).
  15. BGE 70 II 13629.06.1944Axt. ZGB 333. Verantwortlichkeit des Kindes für unerlaubte Handlungen. OR 41 ff.
  16. BGE 70 II 15828.06.1944Unlauterer Wettbewerb, Art. 48 OR. Die Angabe des Gründungsjahres (Altersberühmung) dient der Reklame und muss daher wahr sein. Bei der Prüfung, ob eine Au,skündung zutrifft, ist davon auszugehen, wie sie im Verkehr verstanden wird. Die Altersberühmung ist wahr, wenn ein Gesch
  17. BGE 70 II 24527.06.19441. Markenschutz. a) Soweit eine hinterlegte Marke für nicht eingetragene Waren gehra14ohtwird, ist sie einer nicht hinterlegten Marke gleichgestellt. b) Art. 6 Abs. 3 MSchG ist auf nicht hinterlegte Marken nicht anwendbar. 2. Bchutzjahig1ceit... a) Der Richter hat von Amtes w
  18. BGE 70 II 16422.06.1944Berufung, Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit. Art. 56 OG. Keine solche ist der Widerspruch eines Gesellschafters gegen eine VerwaJtungshandlung des Liquidators einer Kollektivgesellschaft, Art. 585 Abs. 3 OR.
  19. BGE 70 II 18230.05.1944Fabrikmarken. Voraussetzungen und Grenzen der Verwendung eines Familiennamens in einer Marke (Art. 1 MSchG, Art. 950 Ahs. 20R).
  20. BGE 70 III 3915.05.1944Wechselbetreibung. Ein französisch abgefasstes «billet a ordre» ist auch ohne die Bezeichnung «de change» ein Wechsel im Sinne von Art. 177 ff. SchKG (Mt. 1096 des revidierten im Gegensatz zu 825 des alten OR).
  21. BGE 70 II 8511.05.19441. Öffentliches Eigentum an Grundstücken (Strasse). Für unbefugte Einwirkungen auf Nachbargrundstücke haftet das Gemeinwesen nach Zivilrecht. Art. 6, 664, 679, 702 ZGB (Erw. 1 und 4). 2. Entsprechende Anwendung von Art. 679 ZGB bei Beschädigung einer auf Grund von Art. 5 ElG in
  22. BGE 70 II 15409.05.1944Schuldbriejrecht, Begriff der persönlichen Einrede im Sinne von Art. 872 ZGB und 979 OR.
  23. BGE 70 I 2608.03.1944Die Kommanditgesellschaft, bei der die Geschäftsführung allein dem unbeschränkt haftenden Gesellschafter zusteht, kann, selbst wenn die Kommanditäre als Prokuristen nach aussen zur Vertretung mit Einzelunterschrift befugt sind, Steuerfreiheit nur nach Massgabe von Art. 12 lit. b
  24. BGE 70 II 2102.03.1944Ausgleichung. Art. 626 Abs. 2 ZGB: Ausgleichungspflicht des Nachkommen für ein verjährtes Darlehen des Erblassers (Erw. 1). Art. 633 ZGB (Lidlohn): Das Kind kann als Ausgleich höchstens das verlangen, was ihm die gleiche Arbeit für einen fremden Dienstherrn eingetragen hätte (E
  25. BGE 70 II 4829.02.1944Die alternative Konkurrenz des Gewährleistungsanspruchs wegen Mängeln der Kaufsache mit dem Anspruch aus einseitiger Unverbindlichkeit des Vertrags wegen Grundlagenirrtums ist beim Viehhandel ausgeschlossen.
  26. BGE 70 II 5519.01.1944KoUelctWgeaeU8Chajt. Die wegen Todes eines Gesellschafters aufgelöste Kollektivgesellschaft kann mit den Erben des Gesellschafters fortgesetzt werden, wenn die Erben und die überlebenden Gesellschafter vor Beendigung der Liquidation einstimmig (ausdrücklich oder durch konkludent
  27. BGE 69 III 8916.12.1943Aberkennung einer Verlustscheinsforderung. Der Pfändungsverlustschein schafft keine Vermutung fm den Bestand der Forderung; er ist nur ein Indiz hiefür. Anderung der Rechtsprechung.
  28. BGE 69 II 39414.12.1943Werkhajtung. Art. 58 OR. 1. Der Eigentümer hat für jeden Zustand mangelhafter Unterhaltung einzustehen, selbst wenn er den (von Dritten herbeigeführten) Mangel auch bei pflichtgemässer Sorgfalt nicht entdecken und beseitigen konnte. 2. War der Geschädigte bei der Entstehung des
  29. BGE 69 II 28618.11.1943Pfandrecht an Forderungen. 1. Inwieweit ist das Urteil im Prozesse, der die Prüfung auf die grundsätzliche Frage der gültigen Pfandbestellung beschränkt hatte, ein Haupturteil? (Art. 58 Abs. 1 OG). 2. Verpfändung aller zukünftigen Guthaben aus Warenlieferung als Sicherheit für
  30. BGE 69 II 31309.11.1943Alaiengesellsclw,ft; Art. 685 OR. 1. Form der Eintragung im Aktienbuch. — Eine Aufzeichnung im Aktienbuch stellt nur dann eine Eintragung im Sinne von Art. 685 dar. wenn sie als solche gewollt war. 2. Die Eintragung hat für die Legitimation gegenüber der Gesell. schaft konstit
  31. BGE 69 II 29528.10.1943Unlauterer Wettbewerb, Ausstattungsschutz, Art. 48 OR, 28 ZGB. Unlauterer Wettbewerb liegt in der Nachahmung der Ausstattung einer Ware, die die Wirkung eines Hinweises auf einen bestimmten Hersteller hat; nicht erforderlich ist, dass die Ausstattung neu oder orginell sei (Änderu
  32. BGE 69 II 41219.10.1943Motor/ahrzeughaftpfl,icht. Haftungsverhältnisse bei Unfall, bei dem ein Mitfahrer des Halters und die Insassen eines andern Wagens verletzt werden. Selbstverschulden des geschädigten Mitfahrers kann gleichzeitig em haftungsbegründendes Mitverschulden gegenüber den andern Geschäd
  33. BGE 69 III 7323.09.1943Lohmtpjänilwng, Art. 93 SchKG. Wird dem Betreibungsamt eine vom Schuldner vor dem Pfändungsvollzug vorgenommene Lohnabtretung gemeldet, sei es auch erst längere Zeit nach der Pfändung, so ist nach BGE 65 III 129 und 66 III 42 vorzugehen; Art. 107 IV SchKG. Das Betreibungsamt hat
  34. BGE 69 IV 15917.09.1943.Arl. 80 Abs. 1 StGB. Es liegt im Ermessen des Richters, die Löschung des Urteils im Strafregister wegen Nichtbezahlung der Verfahrenskosten abzulehnen.
  35. BGE 69 I 13115.09.1943Firmenrecht: Art. 944 OR verbietet die Bildung von Firmen, die im Verkehr als reklamehafte Übertreibu.ng aufgefasst werden, so die Firma «Universal-Werke A.-G. für ein kleineres Fabrikunternehmen.
  36. BGE 69 II 29810.09.1943Stundung, Anderung des Verllrag8inhalts, periodische Leistung i. S. von Art. 128 Ziff. 1 OR. Stundung ist grundsätzlich immer ein Hinausschieben der Fälligkeit (Erw. 1). Die bei der Stundung einer Darlehensschuld gewährte Abzahlung in Raten ist keine Novation, sondern nur eine
  37. BGE 69 I 17116.07.1943Kantonale Verfassungsbestimmungen können nicht unmittelbar wegen Widerspruchs mit der Bundesverfassung durch die staatsrechtliche Beschwerde angefochten werden. Das gleiche gilt für gewöhnliche Gesetze und Verordnungen der Kantone, die vom Bundesrat genehmigt worden sind, jedenfa
  38. BGE 69 I 13614.07.1943BankengeB6tZ: 1. Die Beschwerde nach Art. 24, Abs. 2 Banken hat den Charakter einer Beschwerde wegen Kompetenzüberschreitung. Sie bezieht sich nicht auf die Frage, ob ein Entscheid oder eine Verfügung inhaltlich richtig oder unrichtig sei, und auch nicht auf die Behandlung von E
  39. BGE 69 II 23406.07.1943Art. 26 Abs. 1 OR. Wenn der Vertragsgegner des Irrenden den Irrtum kannte oder hätte kennen sollen, so entsteht die Ersatzpflicht des Irrenden gar nicht. Eine blosse Ermässigung im Sinne von Art. 44 OR ist daher ausgeschlossen.
  40. BGE 69 II 24329.06.1943PoeitWe Vertragsverletzung beim zweiseitigen Vertrag. Die vor der Fälligkeit ihrer Verpflichtung von einer Partei abgegebene Erklärung, sie werde den Vertrag nicht erfüllen, stellt eine positive Vertragsverletzung dar, auf Grund deren der Gegenpartei die Rechte aus Art. 107 ff.
  41. BGE 69 II 24629.06.1943Aktienrecht. Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen, Art. 706 OR. Anfechtbar ist auch die Verletzung eines ungeschriebenen Grundsatzes des Aktienrechts, Z. B. des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Aktionäre. Dieser Grundsatz verbie1 et nicht jede unterschiedliche B
  42. BGE 69 II 23015.06.1943Nichtigkeit, gute Sitten, Rechtswidrigkeit (Art. 19, 20 OR). Die von einem Vermögensverwalter ohne VOrwISsen seines Auftraggebers gegenüber einem Dritten eingegangene Verpflichtung, sich keiner ihm für den Auftraggeber zukommenden Geldmit tel Zu entäussern ohne die Zustimmung de
  43. BGE 69 II 16212.06.1943Fahrverkehr. Haftung des Halters und des Haftpflichtversicherers. Verjährung. Entschädigung für Körperverletzung. 1. Es besteht unechte Solidarität (Haftungskonkurrenz) zwischen dem nach Art. 37 MFG verantwortlichen Halter und dem nach Art. 49 MFG unmittelbar belangbaren Versich
  44. BGE 69 II 30511.06.1943Schenkung durch Vertrag zugunsten Dritter. 1. Die Schenkung muss zu Lebzeiten des Schenkers angenommen werden. Kann dies durch einen Dritten geschehen, der als Geschäftsführer des Beschenkten die Vereinbarung mit dem Schenker trifft? 7 [[PAGE:BGE 69 II 305 S. 306]] 2. Schenkung
  45. BGE 69 IV 12611.06.1943Art. 346 Abs. l StGB. Vernachlässigung von Unterstützungspflichten (Art. 217 StGB) ist am Erfüllungsort zu verfolgen und zu beurteilen.
  46. BGE 69 I 12202.06.1943Handelsregister. Handelsregister, Verbandsbezeichnung. Unzulässigkeit der Verwendung des Ausdrucks «Grossimporteur» in einer Verbandsbezeichnung, da dieser mangels einer objektiven und allgemein gebräuchlichen Begriffsbestimmung keine sachliche Angabe darstellt, sondern Reklamech
  47. BGE 69 III 3322.04.1943Zustellung des Zahlungsbefehls, wenn der Schuldner nicht am Betreibungsorte wohnt. Die Zustellung am Betreibungsort an eine andere Person ist in diesem Fall an die Voraussetzungen des Art. 66 Abs. 1 SchKG gebunden. Ein Angestellter kann vom Schuldner als Bevollmächtigter zur Entg
  48. BGE 69 I 5120.04.1943Sehmirgelseheibemabrik A.-G. gegen Direktion der Justiz des Kantons Zürich. Handelsregister. Art. 19, 23 HRegV. Bei der schriftlichen Anmeldung ist der Anmeldende nicht verpflichtet, eine mit dem Originaleintrag wörtlich übereinstimmende Anmeldung einzureichen. Es genügt, wenn
  49. BGE 69 II 15016.04.1943Eisenbahnkaft'Pflicht. Schadensfolgen des Zusammenstosses von Motor- und Eisenbahnfahrzeug. 1. Was für Regeln hat der Führer des Motorfahrzeuges beim Befahren eines unbewachten Niveauüberganges zu beachten? (Erw. 1).. 2. Was für Massnahmen hat die Bahnunternehmung zur Vermeidun
  50. BGE 69 II 13913.04.1943Anwendung von Art. 377 OR, unter Ausschluss der analogen Anwendung von Art. 378 Abs. 1 OR, auf die durch die Kriegsereignisse bedingte Auflösung eines Werkvertrages vor Beendigung des Werkes (Erw. 1,2,3).- Vorbehalt des Falles, dass die Zusprechung der vom Gesetz vorgesehenen Ent