OR

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Als Norm
  1. BGE 69 II 7612.04.1943FeatBteUu.ng8klage. Art. 20 OR gewährt einen Feststell~ruch.. Ob sich die Zulässigkeit der ;Feststellu.ngsklage allgemein nach Bundesrecht beurteilt, wird offen gelassen.
  2. BGE 69 II 6509.04.1943Neuregelung der im Scheidungsurteil festgesetzten Kindesalimente durch blosse Vereinbarung der geschiedenen Ehegatten, als Rechtsgeschäft zwischen dem Kinde, vertreten durch die Mutter als Inhaberin der elterlichen Gewalt, und dem Vater (Erw. 1 und 2; Art. 156 Abs. ~, 157, 319; 2
  3. BGE 69 II 9708.04.1943Art. 119 OR. TeilunmlJglichkeit. Ist es beim Gattungskauf unmöglich geworden, die Ware in der vereinbarten Qualität zu liefern, so wird der Schuldner nur insofern befreit, als er die Ware bloss in der noch möglichen geringern Qualität der gleichen Gattung zu liefern hat.
  4. BGE 69 III 1623.03.1943Lo1vnpländung bei behaupteter Abtretung. — Solange die Abtretung nach den dem Betreibungsamt vorliegenden Meldungen dem Arbeitgeber nicht angezeigt ist, braucht darauf nicht gemäss BGE 65 III 132, 66 III 42 Rücksicht genommen zu werden.
  5. BGE 69 II 4109.03.1943Geno88etf!8ch.a/t, Art. 854 und 892 0&. Eine Konsumgenossenschaft darf m den Statuten bestimmen, dass Mitglieder, die gleichzeitig einer andern Konsumgenossenschaft angehören, nicht als DelegIerte wählbar sind. '
  6. BGE 69 II 2625.02.1943BRB vom 16. Oktober 1936 über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken. Der Zivilrichter ist zuständig, den durch diesen Erlass abgeänderten Art. 218 OR auszulegen. Er beurteilt demnach, ob ein in die Sperrfrist fallendes Rechtsgeschäft eine Veräusserung im Sinne dieser
  7. BGE 69 II 8923.02.1943ZitJÜrechtltiche Streitigkeit: Verhältnis von Art. 4.8 OG zu Art. 17 VDG. Btihii.den (IUB' Unfällen während des Aktivdienstes: Der BRB vom 29. März 1940 bDeegrun" det eine Kausalhaftung der Eidgenossenscha.ft für Schäden von Zivilpersonen aus Unfällen infolge des Aktivdienstes,
  8. BGE 69 II 3309.02.19431. Die Klage auf AbbM"Ufung du Liquidatora einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft (Art. 583 Abs. 2 OR) ist eine Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 56 OG), wenn der Liquidator als Gesellschafter zur Besorgung der Liquidation berechtigt ist (Erw. .2)1;.... d ri __ 11 1..._"te f" di
  9. BGE 69 II 5320.01.1943Urheberrecht. an literarischen Werken. Abtretbarkeit und Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Rechtsna.tur des Vertrags über die Erstellung von Rechenheften (Erw. 3). Das Recht zur Vornahme von Änderungen am Werk ist ein Ausfluss des Urheberpersönlichkeitsrechtes, das e
  10. BGE 69 III 111.01.1943Betreibung einer Kollektivgesellschaft in Liq. 1. Die Vertretungsbefugnis und die Stellung als Liquidator geht nicht auf die Erben eines Gesellschafters über (Art. 583{584 0&; abweichend § 14.6 des deutschen HGB). Demgemäss ist der Erbanvertreter nicht zur Entgegennahme von Betr
  11. BGE 68 II 36918.12.1942Art. 689 und 690 ZGB. Künstliche Ableitung von Wasser in einem aus mehreren Grundstücken gespiesenen Bach, Schädigung eines unterhalb liegenden Grundstücks. 1. Anspruch auf Unterlassung oder auf Erstellung einer Durchleitung. An diesem Werk brauchen diejenigen Grundeigentümer ni
  12. BGE 68 II 38417.12.1942Abonnentenversicherung. Nummernbezug. Beginn der Versicherung erst nach Bezahlung der zweiten bezogenen Nummer: 1. Bedeutung der Vereinbarung zwischen Abonnent und Verträgerm, dass diese bei Abwesenheit des Abonnenten die Nummer in seinen Briefkasten lege und den Betrag das näch
  13. BGE 68 II 29208.12.1942Abzahl:ungegeachäjt, EigenturnevO'l'behaU, Art. 716 ZGB, 227 OR. Die gesetzliche Regelung der Abrechnung bei Zurücknahme der Sache durch den Verkäufer und Auflösung des Vertrages ist zwingend und abschliessend. Der Wert der Sache zur Zeit der Rückgabe kommt nur in Betracht für di
  14. BGE 68 I 18802.12.1942H andelsregi8ter. Die statutarischen Angaben über Sachübemahmen durch die A.-G. (Art. 628 Abs. 2 OR) dürfen bei spätern Statutenänderungen nur dann weggelassen werden, wenn der Handelsregisterführer aus eintragungspflichtigen Tatsachen erkennen kann, dass die Angaben ihren Schut
  15. BGE 68 II 30802.12.19421. V grja8BUng81'l'UÜBigkeit von BRB. Die Beschlüsse, die der Bundesrat erlassen hat auf Grund der ihm durch Art. 3 BB vom 30. August 1939 betr. Massnahmen zum Schutze des Landes und zur Aufrechterhaltung der Neutralität übertragenen Vollmachten können vom Bundesgericht nicht au
  16. BGE 68 II 28718.11.1942Art. 55 ZGB, 55 und 339 OR, 129 KUVG. 1. Nicht Organ der juristischen Person im Sinn von Art. 55 ZGB sondern blosse Hilfsperson ist der Werkführer, der in einem Grossbetrieb, wie z. B. einer Strassenbahnunternehmung, eine mit der Ausführung von Schwerarbeiten beauftragte Gruppe
  17. BGE 68 II 21210.11.1942Für durch Aktivdienst (Interniertenbewachungsdienst) entstandene Schäden haftet der Bund nur, wenn das öffentliche Recht eine Haftung ausdrücklich vorsieht. Keine subsidiäre Anwendung zivilen Haftpflichtrechtes. Analoge Anwendung von Art. 27/28 MO und Haftung nach Billigkeit in c
  18. BGE 68 II 23710.11.1942Mietrecht. Der Mieter eines Geschäftsraums darf den mit dem Geschäftsraum verbundenen, dem Vermieter gehörenden Kundschaftswert nicht wider Treu und Glauben beeinträchtigen.
  19. BGE 68 II 22906.10.1942Formzwang im Grundstückverkehr (Art. 216 OR, Art. 657 ZQ~). 1. Die Abrede über Parzellierung und Bebauung eines Grundstücke bedarf der öffentlichen Beurkundung, wenn sie wesentlicher Bestandteil eines Grundstück-Kaufvertrages ist; Begriff des wesentlichen Vertragsbestandteiles.
  20. BGE 68 II 17701.07.1942Abnrung, Gewäh;rkiatung für Zakllungs/ähig1ceit. Art. 171 Abs. 2 OB. h. tzt t Zahlungsunfähigkeit ein Begriff eidgen. Rec ts; sl.e se en - sprechend der Vorschrift des Art. 83 Abs. 1 OR ein dauerndes Unvermögen des Schuldners voraus, seine Gläubiger zu befriedigen, nicht auch des
  21. BGE 68 II 16924.06.1942Leistungsunmöglichkeit (Art. 119 Abs. 1 OR); veränderte Verhältnisse. Keine Unmöglichkeit bei blosser Erschwerung der Leistung infolge kriegswirtschaftlicher Massnahmen; eine durch sie notwendig werdende Umstellung eines Teils eines Fabrikationsbetriebes kann auch nicht zur Aufh
  22. BGE 68 I 11809.06.1942Handelsregister. Firmenwahrheit. Art. 944 OR. Unter Treuhandbureau versteht die Verkehrsauffassung ein Unternehmen, das fremdes Gut zur Verwaltung und Betreuung übernimmt, sei es im eigenen oder im fremden Namen. Erw. 1 u. 2. Ein neueröffnetes Unternehmen darf die verschiedenen
  23. BGE 68 III 8901.06.1942Verwirkung des Klagerechts nach Art. 83 Abs. 2 SchKG. Durch ein blosses Gesuch um Ladung zum Aussöhnungsversuch ist die Klagefrist dann nicht gewahrt, wenn der Aussöhnungsversuch Im kantonalen Prozessrecht nach dessen verbindlicher Auslegung durch das kantonale Gericht weder obl
  24. BGE 68 I 10029.05.1942Warenumsatzsteuer: 1. ~werbsmässiges Reinigen von Wäschestücken gegen Entgelt Ist Instandstellung von Waren im Sinne von Art. 10. Abs.2 WUStB und begründet, sofern die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (vgl. Art. 9. Abs. 1 lit. b und Art. 11), die Unterstellung unter di
  25. BGE 68 I 11627.05.1942K~nditge&ellschajt, Liquidation, Art. 619/583 OR. Begriff des H'tnderungsgrunde8 nach Art. 583 Abs. 1 OR, aus dem ein zur Vertretung befugter Gesellschafter als Liquidator ausser Betracht fällt. Kognitionsbefugnis der Handelsregisterbehörden.
  26. BGE 68 I 10720.05.1942Art. 935 Abs. 1 OR. Pflicht einer als Verein eingetragenen Kongregation, ein von ihr geführtes Alte~s~l mit angegliedertem landwirtschaftlichem Betrieb als Zweigniederlassung im Han Handelsregister eintragen zu lassen. Begriff des nach kaufmänmscher [[PAGE:BGE 68 I 107 S. 108]] A
  27. BGE 68 II 10602.04.1942Art. 46 VVG: Die Verjährung der Ansprüche aus Unfallversicherung beginnt mit dem Tag des Unfalls.
  28. BGE 68 II 9101.04.1942Bankensanierung; Wertpapiercharakter von Inhabersparhejten; Organhaftung. Art. 5 Abs. 2 BRB betr. Bankensanierung, der Streitigkeiten aus der Durchführung des Sanierungsplans dem Bundesgericht als einziger Instanz zuweist, ist rechtsgültig. Befugnis des Bundesgerichts zur Nachp
  29. BGE 68 III 5327.03.1942Konkursdividende: Ist zufolge Zession einer- und Pfändung anderseits streitig, wer sie zu fordern hat, so darf die Konkursverwaltung nicht dem einen Ansprecher Frist zur Geltendmachung ansetzen; sie kann sich dagegen durch gerichtliche Hinterlegung befreien und im Interesse der K
  30. BGE 68 III 4202.03.1942Konkurs des Ehemannes und Vermögen der Ehefrau bei Güterverbindung., Im Hinblick auf die rückwirkende Kraft der Gütertrennung, die bei Ausstellung von Verlustscheinen eintreten Wird, ist der Konkursmasse des Ehemannes von vornherein entzogen: 1.) das Vermögen, das die Ehefrau von
  31. BGE 68 II 1426.02.1942Inhalt des Grundeigentum, Quellenrecht. Art. 667 Abs. 2 und 704 Abs. 3 ZGB. Gru;uJwa8serbecken von örtlich begrenztem Umfang mit eigenthchem Quellengrundstück (in Moränegebiet) untersteht dem [[PAGE:BGE 68 II 14 S. 15]] Privatrecht. Eigentum am darüber liegenden Grundstück bezw.
  32. BGE 68 II 4629.01.1942Haftpflichtversicherung des Automobilhalters. Rüc1cgriUa1dage des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer. Art. 50 MFG und Art. 14 Abs. 2 VVG. Grobe Fahrlässigkeit (Art. 14 Abs. 2 VVG) des Versicherungsnehmers, der zur Nachtzeit ohne Licht und zu schnell fuhr. «Grad des Vers
  33. BGE 68 III 321.01.1942Retentionsr~ht des Vermieters. Verfahren hinsichtlich weggeschaffter Sachen, wenn diese im Besitz eines Dritten oder in neu gemieteten Räumen stehen und der Besitzer oder der neue Vernlleter sich der Rückschaffung widersetzt: Weder Rückschaffung noch Aufnahme eines Retentionsver
  34. BGE 68 II 2920.01.1942Guchäft8lührung ohne Auftrag, Art. 419 ff. OR. Entgegennahme einer Zahlung des Schuldners durch den Gläubiger auf Rechnung seiner Forderung. Ist die Zahlung nach dem Willen des [[PAGE:BGE 68 II 29 S. 30]] Schuldners an sich für einen Dritten bestimmt, aber nicht als solche erkenn
  35. BGE 67 I 26817.12.1941Aktienrecht, Ausgabe von Genusscheinen, Art. 657 OR. Sehen die Statuten die Ausgabe von Genusscheinen ohne zahlenmässige Fixierung vor, so kann die Generalversammlung die Ausgabe in beliebigem Umfang vornehmen, ohne dass es einer neuen Statutenrevision bedarf.
  36. BGE 67 I 34217.12.1941H nndelsregister, Aktiengesellschaft Prokura. 1. Kognitionsbefugnis der Registerbehörden, Art. 940 OR, 21 HRegVo (Erw. 1)... 2. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht nur in der f'rllDeral· versammlung ausüben; Zirkulationsbeschlüsse der Aktionäre [[PAGE:BGE 67 I 342 S. 343]] vers
  37. BGE 67 I 26216.12.1941Genossenschaft, Art. 854, 879, 885, 926 OR. — Die Statuten der Genossenschaft können nicht bestimmen, dass Statutenänderungen nur mit Zustimmung eines bestimmten Einzelmitglieds (z. B. des beteiligten Gemeinwesens) oder eines Dritten (z. B. einer Behörde) beschlossen werden könne
  38. BGE 67 II 22109.12.19411. Verkauf einer Wasserversorgungsanlage als Haupt- und einer Bodenparzelle als Nebensache. Kaufsbedingungen, die sich nicht speziell auf das Grundstück beziehen, brauchen nicht öffentlich beurkundet zu werden. Erw. 1. [[PAGE:BGE 67 II 221 S. 222]] 2. Vertrag mit einer Gemeinde
  39. BGE 67 II 20027.11.1941Hausgewalt (Art. 331 ff. ZGB). Forderung mündiger Kinder nach Art. 334: Diese Sondervorschrift kann nur in den darin vorgesehenen Fällen angerufen werden, also nicht, wenn die Eltern nicht betrieben sind noch sich im Konkurs befinden, und nicht zugunsten von Stiefkindern. Vergüt
  40. BGE 67 II 17619.11.1941Der subsidiäre Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäss Art. 813 Abs. 2 aOR (Art. 1052 revOR) beginnt erst mit dem Erlöschen des wechselrechtlichen Anspruchs zu laufen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.
  41. BGE 67 III 15119.11.1941Wechsel betreibung (Art. 177 ff. SchKG). Ein gezogener Wechsel, der den Namen des Bezogenen nicht angibt, ist unvollständig (Art. 991 Ziff. 3 und Art. 992 OR). Ein Akzept ersetzt diese Angabe nicht.
  42. BGE 67 II 16712.11.1941Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder einer A.-G. Art. 673 aOR. Déchargeerteilung durch die Aktionärversammlung. 1. Mangels gegenteiliger Abrede geht bei einem Nachlassvertrag mit Abtretung aller Aktiven einer A.-G. der Verantwortlichkeitsanspruch aus Art. 673 aOR sel
  43. BGE 67 I 25911.11.1941Handelsregister. Firmenrecht. Unzulässigkeit einer nationalen Bezeichnung; Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 HRegV.
  44. BGE 67 II 11928.10.1941Tierhalterhaftung, Art. 56 OR. — Begriff des Halters (Erw. 2);
  45. BGE 67 I 25522.10.1941Handelsregister. Eine Einzelfirma, deren Konkurs mangels Aktiven eingestellt und geschlossen wird, ist im Handelsregister nicht zu löschen, wenn das Geschäft weiter betrieben Wird.
  46. BGE 68 II 22011.10.1941Devisen-Termingeschäft. l. Bei Abschluss nach Zürcher Usanzen ist ohne gegenteilige Parteierklärung schweizerisches Recht anwendbar (Erw. 1). 2. Art. 91 OR. Pflicht zu einer Vorbereitungshandlung als Voraussetzung des Gläubigerverzuges nach den Umständen verneint (Erw. 2). 3.
  47. BGE 67 III 13910.10.1941Betreibung mehrerer Schuldner. Erfordernis der genauen Benennung jedes Schuldners und des auf jeden einzelnen entfallenden Forderungsbetrages. Art. 67 Ziff. 2 SchKG. Analoges Erfordernis für die Aufnahme einer Arrest- oder Retentionsurkunde. Art. 275/276, 283 SchKG. Unvollziehbar
  48. BGE 67 II 12830.09.1941Bürgschaft bei Schuldübernahme, Art. 178 Abs. 2 OR. Die zum voraus erteilte Zustimmung des Bürgen zu jedem Schuldnerwechsel ist ungültig; Art. 27 ZGB, Art. 20 OR..
  49. BGE 67 III 11601.09.1941Ein Urteil, das den Schuldner nicht unbedingt, sondern nur gegen Empfang der vom Gläubiger zu liefernden Ware («Zug um Zug») zur Zahlung verpflichtet, genügt nicht zur Fortsetzung der durch Rechtsvorschlag gehemmten Betreibung, wenn der Schuldner die ihm seit dem Urteil angeboten
  50. BGE 67 I 11908.07.1941et 66 801. 3 ORC. Bei Nachlassvertrag mit Abtretung der Aktiven ist die Gesellschafts- oder Einzelfirma im Handelsregister erst nach Abschluss der Liquidation zu löschen. Bei vorzeitiger Lôschung kann jedoch die Wiedereintragung nur zur Wahrung eines gegenwärtigen und schutzwürd